Tochter ist gerade 18 Jahre. Eingliderungshilfe wird beantragt, hat aber mehr als 2600 Euro Guthaben

Unsere Tochter ist gerade 18 Jahre alt geworden. Nun wollten wir Eigliederungshilfe beantragen für die Schule. Das Sozialamt will nun die Kontobewegungen der letzten 6 Monate. Sie hat mehr Geld auf ihrem Konto al die 2.600 Euro. Muss zuerst der Differenzbetrag aufgebraucht werden oder was passiert wenn si jetzt das Geld verfügt

Antworten

  • Hallo Forum Handicap,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Ja, bei aktueller Gesetzeslage muss das Vermögen über 2.600,- Euro zunächst aufgebraucht werden.

    Wenn Ihr jetzt noch Geld "wegschafft" würde dies Konsequenzen nach sich ziehen.

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  • Wenn die Tochter jetzt das Geld verfügt und z.B. für einen Urlaub ausgibt dann "könnte" das nachteilig ausgelegt werden. Ebenso wenn das Geld einfach verschenkt würde etc.

    Wenn das Barvermögen hingegen für andere "wichtige Anschaffungen" ausgegeben wird, dürfte das kein Problem darstellen. Wichtig ist, dass die Freibetragsgrenzen beachtet werden, hierzu kann dir ggf. ein Anwalt genauere Informationen liefern. Laut der Redaktion hier ist die Grenze ja bei 2.600 Euro wenn ich das richtig verstanden habe.

    Von daher wäre es hilfreich zu wissen, ob es sich bei dem Vermögen ggf. um eine Schenkungen der Eltern gehandelt hat. Machen leider viele vermögende Eltern so.... oder ob die Tochter das Vermögen selbst erarbeitet hat. Wenn sie es selbst verdient hat, dann wird es gewiss erst im Rahmen der Freibeträge übersteigenden Höhe zu verbrauchen sein, bevor öffentliche soziale Töpfe angezapft werden können.

    Soweit ich weiß gibt es keine Verpflichtung der angehörigen zur Finanzierung von Eingliederungshilfen etc. pp.

    Von einer "Beiseiteschaffung" von Vermögen rate ich ebenso wie die Redaktion eindringlich ab, jedoch ist der Verbrauch von Vermögen für wichtigen und bedarfsgerechten Anschaffungen durchaus zulässig und belegt keinesfalls eine "Beiseiteschaffung" von verwertbaren Vermögen.

    Sollte ich mich diesbezüglich unklar ausgedrückt haben und den Eindruck bei der Redaktion erweckt haben, ich rate hier zu illegalen oder unanständigen Maßnahmen, dann war das ein nicht beabsichtigter und falscher Eindruck.

    LG
    TheOldAssJoe
  • Die Schallgrenze von 2600 +/- ist immer wieder ein Thema. Aber besteht der Betrag wirklich zur freien Verfügung oder sind von diesem Betrag auch Abzugsfähige Beträge noch enthalten???

    Hier sollte genauesten darauf geachtet werden. Rücklagen darf man schon bilden, jedoch nicht in unerheblich Höhe (Vorsorge für Notfälle z.B. Reparaturen, Altersvorsorge usw.) Hier sind im Internet ausreichende Infos zu bekommen und Behindertenverbände und Beratungsstellen der Sozialverbände geben hier auch Ratschläge.

    🥺 😢 🥺 😉
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:
    (...)
    Rücklagen darf man schon bilden, jedoch nicht in unerheblich Höhe (Vorsorge für Notfälle z.B. Reparaturen, Altersvorsorge usw.)
    (...)

    Ja. Wenn man Eingliederungshilfe bekommt darfst Du Rücklagen bis 2.600,- Euro bilden.

    Glaub mir, ich weiß das. Denn ich bekomme für die Finanzierung meiner Assistenz auch Eingliederungshilfe 😉
  • Hallo,

    der Freibetrag ist 2.600 € und das ist Fakt, bis eine Änderung über ein neues Teilhabegesetz kommt. Ich hatte daher meinen Antrag auf Assistenzleistungen übers Sozialamt zurückgezogen, da ich jetzt nicht meine kleine Rentenversicherung und meinen Bausparvertrag auflösen und dafür aufbrauchen möchte. Zudem müsste ich dann nach dem Aufbrauchen auch immer noch gut 400 € im Monat für die Leistungen selber zahlen. Ich bin ja soooooooooo vermögend... *schnief*.

    Die beiden "Damen" vom Sozialamt haben mir auch angekündigt, dass Sie, wenn ich in 2 Jahren wieder einen Antrag stellen würde, lückenlos belegt haben möchten, wo mein Vermögen abgeblieben ist und ob ich es für sinnvolle Sachen ausgegeben habe. Eine behindertengerechte Küche z. B. wäre eine sinnvolle Ausgabe. Ein neues Auto (da aG und Auto daher kein Vermögen) wäre auch ok, Urlaube oder Verschenken dabei ein no-go und würde mir als "bescheißen" unterstellt.

    Ach meine Freigrenze liegt auch nur bei 1500 €, denn 1100 € meines Vermögens bedingt die Mietkaution und da diese auf einem Sparbuch mit meinem Namen angelegt ist, wo ich aber keinerlei Zugriff drauf habe, gilt es eben als Vermögen. Bei einem Wohnungswechsel kratzt es das Sozialamt auch nicht. Da wurde mein Vorschlag, ob ich dann unter der Brücke meinen nächsten Wohnsitz anmelden soll, zustimmend abgenickt. Schließlich können die Damen ja nix für das Gesetz.

    War ein sehr aufschlussreicher Besuch.... Nein danke... Wenn ich nicht gerade verwahrlose, werde ich auf gar keinen Fall mich wieder an das Sozialamt wenden.

    Ich hoffe, auf das neue Bundesteilhabegesetz, denn dort soll das Frei-Vermögen angehoben werden.

    Jumanji
  • Jumanji hat geschrieben:
    Hallo,

    der Freibetrag ist 2.600 € und das ist Fakt, bis eine Änderung über ein neues Teilhabegesetz kommt. Ich hatte daher meinen Antrag auf Assistenzleistungen übers Sozialamt zurückgezogen, da ich jetzt nicht meine kleine Rentenversicherung und meinen Bausparvertrag auflösen und dafür aufbrauchen möchte. Zudem müsste ich dann nach dem Aufbrauchen auch immer noch gut 400 € im Monat für die Leistungen selber zahlen. Ich bin ja soooooooooo vermögend... *schnief*.

    Die beiden "Damen" vom Sozialamt haben mir auch angekündigt, dass Sie, wenn ich in 2 Jahren wieder einen Antrag stellen würde, lückenlos belegt haben möchten, wo mein Vermögen abgeblieben ist und ob ich es für sinnvolle Sachen ausgegeben habe. Eine behindertengerechte Küche z. B. wäre eine sinnvolle Ausgabe. Ein neues Auto (da aG und Auto daher kein Vermögen) wäre auch ok, Urlaube oder Verschenken dabei ein no-go und würde mir als "bescheißen" unterstellt.

    Ach meine Freigrenze liegt auch nur bei 1500 €, denn 1100 € meines Vermögens bedingt die Mietkaution und da diese auf einem Sparbuch mit meinem Namen angelegt ist, wo ich aber keinerlei Zugriff drauf habe, gilt es eben als Vermögen. Bei einem Wohnungswechsel kratzt es das Sozialamt auch nicht. Da wurde mein Vorschlag, ob ich dann unter der Brücke meinen nächsten Wohnsitz anmelden soll, zustimmend abgenickt. Schließlich können die Damen ja nix für das Gesetz.

    War ein sehr aufschlussreicher Besuch.... Nein danke... Wenn ich nicht gerade verwahrlose, werde ich auf gar keinen Fall mich wieder an das Sozialamt wenden.

    Ich hoffe, auf das neue Bundesteilhabegesetz, denn dort soll das Frei-Vermögen angehoben werden.

    Jumanji




    Hallo Jumanji,
    ja das ist leider so, diese Erfahrung habe ich auch schon gemacht. Als behinderter Mensch ist man automatisch ein Sozialschmarotzer. Sei es wenn du auf deinen eigenen 2 Beinen aus dem Auto steigst und auf einem Behindertenparkplatz parkst oder wenn du auf Pflegesachleistungen bestehst.

    Ich lebe seit 3 Monaten von 460,- EM Rente und Grusi ist das asozialste was es gibt. Auch deshalb kämpfe ich so sehr um die Pflegestufe und bin nicht bereit auf die letzten 3 Jahre zu verzichten, zumal ich die im letzten Jahr auch über Schulden finanziert habe. Wenn ich den Prozess verlieren sollte, dann werde ich mir mein 20 Jahre altes Luxus-Wohnmobil schnappen und auf große Reise gehen bis das Licht aus geht.

    Diese ganze Kämpferei um jeden kleinen Pups.... der ist sowas von demütigend und erschöpfend. Habe ja nicht nur den Kampf mit der Pflegestufe, selbst die Versorgung mit Hilfs- und Pflegemitteln geht wohl nun vors Gericht. Die KK will jetzt auch die Windeln nicht mehr bezahlen, nen E-Rollstuhl trau ich mich gar nicht erst zu beantragen. Wenn das die nächsten 20 Jahre meines Lebens so sein soll.... dass ich nur noch vor Gerichten hänge... nein danke!

    Um Freibeträge muss ich mir keine Gedanken mehr machen, da alles bereits aufgebraucht ist was ich hatte. Habe ja die letzten 3 Jahre brav alles aus eigener Tasche bezahlt.

    Ein Freibetrag von 2600 € ist bei den horrenden Preisen für behindertengerechtes Wohnen oder Hilfsmittel ohnehin ruck zuck aufgebraucht.