Feststellen des GdB

Hallo …

ich lese immer gern in diesem Forum und habe hierzu auch selber mal eine Frage zu all meinen Gesundheitlichen Beschwerden .Ich bin 49 Jahre alt und habe mittlerweile meine 4 Nasennebenhöhlen OP letzte im Februar 2016 aktuell ist die Re Stirnhöhle wieder zu , es steht also die nächste OP an .In all den Jahren habe ich meinen Geruchssinn fast verloren aktuell kann ich Geschmacklich nur Basis wahrnehmen also Süß und Sauer. Es behindert mich in meinem täglichen Leben hinzu kommt eine Aspirin Intoleranz .Aufgrund der vielen Cortison Behandlungen habe ich ordentlich an Gewicht zugenommen was meine Psyche stark belastet .2015 ist dann noch eine Arthrose im linken Hüftgelenk diagnostiziert worden ,welche mich auch im Alltag und in meiner Mobilität einschränkt .Habe ich die Chance mit dieser Krankengeschichte auf 50% der GdB Einstufung zu kommen ( ?) um wenigstens ein teil meiner Medikamente geltend machen zu können .Für eure Anregungen schon einmal vorab vielen dank . 😳

Antworten

  • Ob hier ein GdB mit Schwerbehindertenstatus vorliegt, kann nur der Sachbearbeiter im Einzelfall, nach Vorlage der ärztlichen Befundberichte, entscheiden sowie von einer schriftlich aufgeführten Selbstdarstellung des Antragstellers - welche Nachteile er im öffentlichen Leben zu gleichaltrigen Personenkreis hat. Eine prinzipielle Aussage kann hier dazu also nicht getroffen werden.

    Krankheitsbezogene Gesundheitskosten können jedoch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,

    guckst du hier....

    http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html

    Das sind die gesetzlichen Vorgaben an die sich die Gutachter im Schwerbehindertenrecht bei der Einschätzung nach Sichtung der ärztlichen Unterlagen weitestgehend halten.

    Wenn du da deine Krankheitsbilder wieder findest, dann kannst du für dich selber auch gut abschätzen und entscheiden, ob der Antrag auf Schwerbehinderung für dich Sinn macht oder nicht.

    Ansonsten ist in der Frage auch ein guter Ratgeber der Haus- und Facharzt, denn diese müssen dem Versorgungsamt ja einen Bericht schreiben auf dessen Grundlage entschieden wird.

    Jumanji
  • Hallo netty67,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Die Frage nach dem GdB kann am Besten der behandelnde Arzt beantworten. Es gibt zwar Richtwerttabellen (z.B. hier: http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html ), aber letztendlich sind - wie hier bereits beschrieben wurde - immer die individuellen Einschränkungen ausschlaggebend für den GdB.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Eine Chance auf Feststellung eines GdBs hat man immer. Wie andere Kommentatoren schon sagten, es liegt im Ermessen der jeweiligen Versorgungsämter. Sollte ein Versorgungsamt einen GdB feststellen, den du für zu Gering oder fehlerhaft höst, besteht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde, meistens gefolgt von einem Rechtsstreit.

    JEDER muss sich diese Frage daher selbst beantworten, denn es gibt auch gravierende Unterschiede in den Auswirkungen, also den Behinderungen im Alltag bei gleicher medizinischer Diagnose.

    So kann der eine mit einer künstlichen Hüfte oder Übergewicht mit einem GdB von 20 zufrieden sein, während der andere damit absolut nicht klar kommt.

    Grundsätzlich gilt die Geschichte von den beiden Mäusen im Milchtopf.... die eine jammert und begnügt sich mit den Feststellungen und ertrinkt, während die andere strampelt und kämpft und irgendwann die Milch zur Butter werden lässt und sie aus dem Milchtopf springen kann.

    Wer nicht wagt der nicht gewinnt, wer nicht pimpert kriegt kein Kind.....

    Der Antrag auf Feststellung eines GdB hängt also nicht nur von den gesundheitlichen Einschränkungen ab, sondern von den tatsächlich vorliegenden Beeinträchtigungen im Lebensalltag und diese muss man leider immer häufiger selbst nachweisen. Die Zeiten, wo man sich rein auf die behördlichen Feststellungen verlassen konnte, sind lange lange vorbei. Nur wer für seine Rechte kämpft, kommt auch zu seinen Rechten. LEIDER!
Diese Diskussion wurde geschlossen.