Ich habe70%Behinderung(GB)und eine Pflegestufe1dürfte ich nach Gesetz eine eigene Wohnung haben?

Ich habe70%Behinderung(GB)und eine Pflegestufe1dürfte ich nach Gesetz eine eigene Wohnung haben und Das ohne ein Betreuer ?

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  • Hallo,

    Betreuung, Pflegestufe und Behinderung sind drei unterschiedliche Dinge...

    Betreuung erhält man, wenn man Teile des Alltags nicht mehr bewältigt bekommt, ohne sich und/oder andere zu gefährden. Beispielsweise die Übernahme der Finanzen, der Bestimmung des Aufenthaltes oder der Gesundheitsfürsorge durch einen Betreuer. Dabei soll soviel wie nötig, aber so wenig wie möglich "betreut" und durch andere Übernommen werden. Eine Betreuung wird gerichtlich eingerichtet und kann von nahen Angehörigen oder Fremden (z. B. Rechtsanwälte, Berufsbetreuer) übernommen werden.

    Pflegestufen erhält man, wenn man dauernd pflegebedürftig ist und Hilfe braucht. Wenn man eine Pflegestufe hat und nicht von einem Pflegedienst gepflegt wird, dann wird man alle 6 Monate besucht und erhält eine Pflegevisite. Dabei wird dann überprüft, ob die Pflege gesichert ist, ob Angehörige den zu Pflegenden nicht verwahrlosen lassen oder gar misshandeln. Leider ist dies notwendig, weil es schlimme Vorgänge in der Vergangenheit gab. Hat man eine Pflegestufe muss man sich nicht von einem Pflegedienst versorgen lassen, man kann auch Lösungen mit Angehörigen und Freunden suchen. Man muss nur versorgt sein!

    Behinderungen sind den Alltag einschränkende Gesundheitsstörungen körperlicher oder psychischer Art. Diese werden vom Amt auf Antrag hin festgestellt. Eine Behinderung muss nicht zwangsläufig zu Pflegebedürftigkeit oder Betreuung führen.

    Was jetzt die Wohnungsfrage angeht.... Generell bestimmt jeder Erwachsene selbst wo und wie er lebt. Selbst eine Wohnung muss man nicht haben. Grundsätzlich kann man daher sowohl mit Behinderungen/Schwerbehinderungen und auch mit Pflegestufen eigenständig in einer Wohnung leben. Es muss bei Pflegebedürftigkeit nur die Pflege gesichert sein. Selbst ein Betreuung spricht erst einmal nicht gegen eine eigene Wohnung. Hat der Betreuer aber die Sorge für den Aufenthalt, dann muss man sich mit dem Betreuer absprechen, welches die geeignete Wohnform ist... eigene Wohnung, Heim, betreutes Wohnen, WG, bei den Eltern oder was auch immer für Dinge gibt.

    Soviel zum Allgemeinen...

    Jumanji
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