Kostenübernahme für ein behindertengerechtes Auto

Hallo,
Mein Lebenspartner hat nach einem schweren Motorradunfall einen aG und benötigt ein behinderten gerechtes Fahrzeug um auch sein Dreirrad befördern zu können. Muss die gegnerische Versicherung die Kosten für den Mehrbedarf übernehmen? Und wie hoch wäre der Anteil, den die Versicherung zahlen müsste.

Antworten

  • Hey,

    das lässt sich abstrakt nicht beantworten. Meines Erachtens solltet Ihr Euch wegen solcher Fragen an einem kompetenten Rechtsanwalt wenden.

    Grundsätzlich gilt aber, dass

    a) die gegnerische Versicherung nicht zu 100% zahlen wird, wenn Deinen Freund eine Mitschuld an dem Unfall trifft (dazu hast Du leider nichts geschrieben)

    b) solche Kosten grundsätzlich geltend gemacht werden können (was aber jetzt nicht heißt, dass Ihr das in Eurem Fall jedenfalls bekommt, das hängt wie geschrieben von den Umständen des Einzelfalls ab). Grundsätzlich trifft Euch auch die Pflicht, den Schaden möglichst gering zu halten, d.h. eventuell vresucht die Versicherung erst einmal auf die Krankenkasse o.ä. für Umbaukosten zu verweisen.

    Ein paar Orientungspunkte bietet vielleicht diese Website: http://www.schah-sedi.de/querschnittslaehmung.html (siehe inbesondere die Infos unter "vermehrte Bedürnisse").

    Besten Gruß, ananim
  • Grundsätzlich ist eine Versicherung daran gehalten, die sogenannten Mehrkosten zu tragen, die durch einen Unfall zu Stande kommen.
    Das heiß in deinem Fall, die Mobilität herzustellen. Selbst der Autokauf selbst kann ein Problem sein. Die nötigen Umbauten wiederum nicht.
    Zuschuss zum Auto ggf ja aber nicht, hier nur ein Beispiel, die Garage dazu, weil die alte Garage zu klein geworden fürs neue Auto.
    Und eine Zuzahlung ist auch davon abhängig, ob nicht vorher schon durch eine Einmalzahlung der Versicherung viele Dinge bereits abgegolten sind!!!!

    Schau doch mal in den Schriftverkehr der Versicherung nach, was und wie etwas abgesichert wurde und worin die Leistungen bestehen. Eventuell dann auch die Internetseite besuchen um dort die Werbung sich nochmals verinnerlichen. Wenn eventuell in Internetseiten der Versicherungen Dinge beworben werden - die auf einem zutreffen - diese Internetseiten unbedingt abspeichern, sollte man seine Leistungen erstreiten wollen.

    Gruß
    rollispeedy 🥺