Ich bin IV-Rentner und habe bei der Bank Schulden. Kann der Betreibungs Büro die Wohnung in die Konkursmasse nehmen?
Hallo Vegan
Herzlich willkommen in unserer Community.
Im Grundsatz gilt: Das gesamte Vermögen (ohne Hausrat) bis auf einen Betrag von CHF 4 000.00 kann gepfändet werden. Danach können Sie nicht mehr betrieben oder gepfändet werden, ausser sie würde z.B. einen grösseren Geldbetrag erben oder im Lotto gewinnen. Die IV-Renten und Ergänzungsleistungen können nicht betrieben oder gepfändet werden.
Ich hoffe, Ihnen hiermit ein wenig weiter zu helfen.
Liebe Grüsse
Maria