Beziehe IV und habe Schulden. Wohneigentum pfänden?

Ich bin IV-Rentner und habe bei der Bank Schulden. Kann der Betreibungs Büro die Wohnung in die Konkursmasse nehmen?

Hallo Vegan

Herzlich willkommen in unserer Community.

Im Grundsatz gilt: Das gesamte Vermögen (ohne Hausrat) bis auf einen Betrag von CHF 4 000.00 kann gepfändet werden. Danach können Sie nicht mehr betrieben oder gepfändet werden, ausser sie würde z.B. einen grösseren Geldbetrag erben oder im Lotto gewinnen. Die IV-Renten und Ergänzungsleistungen können nicht betrieben oder gepfändet werden.

Ich hoffe, Ihnen hiermit ein wenig weiter zu helfen.
Liebe Grüsse
Maria