Krankengeld und Auslandsaufenthalt - lt. Info Krankenkasse dafür bezahlten Urlaub beim Arbeitgeber b

Hallo zusammen,
über das Thema: wer Urlaub machen kann, kann auch arbeiten, gab es bereits genug Diskussionen und sollte hier mal nicht das Thema sein.
Es gibt eben auch Krankheiten bzw. Vorfälle, wo man im Moment für den ausgeübten Beruf arbeitsunfähig ist.

Ich bin zur Zeit krank geschrieben und die Arbeitsunfähigkeit wird noch eine Weile andauern. Seit Ende August im Krankengeldbezug. Urlaub hatte ich dieses Jahr noch nicht. Geplant ist auch noch nichts Konkretes.

Mein behandelnder Facharzt und die Hausärztin sehen keine Gründe, die einem Urlaub nun entgegenstehen würden und haben eine Bescheinigung für die Krankenkasse ausgestellt. Die Krankenkasse hat auch keine Einwände gegen eine Reise, will nur Datum und Ziel. Sollte es eine Auslandsreise sein, würden sie für diesen Zeitraum die Zahlung einstellen. Danach würde es regulär mit Krankengeld weitergehen.

Die Kasse verwies aber auf die Möglichkeit, für diesen Zeitraum bei einer eventuellen Auslandsreise beim Arbeitgeber Urlaub zu beantragen, damit man in dem Zeitraum Geld erhält und weiter Beiträge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlt.
Aber während Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldbezug, ist man doch beim Arbeitgeber "raus"?!
Kann man mit Krankschreibung und nach der Lohnfortzahlung vom AG bezahlten Urlaub beantragen - während Krankschreibung?
Stimmt die Aussage der Krankenkasse? Oder was bezwecken die mit so einer Auskunft?

LG Leonora

Antworten

  • Nein, das geht nicht. Schließlich steht dem Arbeitgeber zu, den Urlaub zu verwehren aus betrieblichen Gründen.

    Diese Auskunft ist also von der KK falsch. Wenn man Krank geschrieben ist ist man Krank und somit arbeitsunfähig geschrieben auf seinen eingesetzten regulären Arbeitsplatz.
    Man kann nach Zustimmung der behandeldenden Ärzten einen sogenannten Urlaub in Absprache mit der Krankenkasse machen innerhalb der EU. Bei einem "Urlaub außerhalb der EU" ist die KK nicht mehr verpflichtet Krankengeld zu zahlen.

    Untersuchungstermine die durch die KK veranlasst werden oder wurden müssen jedoch war genommen werden. Daher ist die Absprache mit der KK sinnvoll und notwendig. Sofern die Absprache nur telefonisch getroffen wird, ist es ratsam eine Aktennotiz zu machen (Datum, Uhrzeit, KK-Sachbearbeiter, Gesprächsinhalt) bzw. sich eine schriftliche Bestätigung der KK zukommen zu lassen.

    Gruß
    rollispeedy


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