frage zum fürerschein
hallo ihr lieben hab gehöhrt das es eine möglichkeit gibt das meine pflegeperson den führerschein von einer stelle bezahlt bekommt weil er sich um mich kümmert stimmt das und wo kann ich es beantragen bin 100% behindert lg grüße
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von einer freundin die lange in deutschland gelebt hat es gibt wircklich hilfe für de führerschein aber hab nur was gefunden das du arbeiten musst dann bezahlt dirr endweder die rentenversicherung oder unfalversicherung den schein oder imigrationsamt aber des kommt für mich halt ned in frage da ich grundsicherung bekomme wer weiss was ob ich auch als nicht arbeitnehmer irgendwo hilfe bekomme lg anna http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Kraftfahrzeughilfe-228.html
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Hallo,
in dem Link geht es um den Behinderten selber, nicht um Angehörige oder Pflegende. Wenn deine Pflegerin über das persönliche Budget oder über das Pflegegeld bei dir einen Arbeitsvertrag hat und du zur Bedingung hast, dass sie einen Führerschein haben/erlangen muss, dann kannst du ihr bescheinigen, dass sie den Führerschein berufsbedgint benötigt um den Arbeitsplatz zu erhalten. Dann könnte deine Pflegerin sich an die Arge wenden und um Kostenübernahme im Rahmen der Arbeitsplatzsicherung/-erhalt bemühen. Da gilt dann ihr Einkommen als Berechnungsgrundlage und nicht deins und es hat auch nichts mit KfZ-Hilfe für Behinderte zu tun.
Eine andere Möglichkeit fällt mir nicht ein, außer dem guten alten Sparschwein.
Jumanji
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ich sag ja kompliezert 😡
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annasbaby hat geschrieben:
ich sag ja kompliezert 😡
Hallo,
diese Reaktion wundert mich nun schon etwas. In den vermutlich meisten Ländern der Welt gibt es derartige Sozialleistungen überhaupt nicht...
Besten Gruß, ananim
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Jumanji hat geschrieben:
Hallo,
in dem Link geht es um den Behinderten selber, nicht um Angehörige oder Pflegende. Wenn deine Pflegerin über das persönliche Budget oder über das Pflegegeld bei dir einen Arbeitsvertrag hat und du zur Bedingung hast, dass sie einen Führerschein haben/erlangen muss, dann kannst du ihr bescheinigen, dass sie den Führerschein berufsbedgint benötigt um den Arbeitsplatz zu erhalten. Dann könnte deine Pflegerin sich an die Arge wenden und um Kostenübernahme im Rahmen der Arbeitsplatzsicherung/-erhalt bemühen. Da gilt dann ihr Einkommen als Berechnungsgrundlage und nicht deins und es hat auch nichts mit KfZ-Hilfe für Behinderte zu tun.
Eine andere Möglichkeit fällt mir nicht ein, außer dem guten alten Sparschwein.
Jumanji
Sehr schöne Idee, Jumanji 😀
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