Muss ich von meiner kl.Rente Leistungen durch überzahlte Rente zurückzahlen

Ich war teilerwerbsgemindert dann 19 Monate krank, nach 18 Mon.ausgesteuert 1 Mon. Arbeitslosengeld (das mir nicht bezahlt wurde) habe ab dem 01.08.14 rückwirkend Vollerwerbsgeminderten Rente bekommen und soll jetzt 6000,€ an die RV zurückzahlen inkl.des Arbeitslosengeld das Ich nicht erhalten habe bzw.jetzt 7 Monate später! Ich hatte 773 € Rente jetzt 815€

Antworten

  • Hallo,

    Du hast den Sachverhalt leider nicht so klar und detailliert beschrieben, dass sich hierauf iene verlässliche Antwort geben ließe.

    Ohnehin bietet es sich aber bei komplizierten Rechtsfragen eher an, einen Rechtsbeistand vor Ort zu suchen. Sozialrechtliche Beratung bieten für Mitglieder (Mitgliedsbeitrag ist nicht teuer), die Sozialverbände (VdK, SOVD) an.

    Grundsätzlich gilt aber, dass Du sicherlich nichts zurückzahlen wirst müssen, was Du nie bekommen hast....

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo

    Also,wenn ich es richtig verstanden habe hast du teilerwerbs Unfähigkeits Rente bekommen und bekommst jetzt Volle Erwerbsunfähigkeitsrente rückwirkend.
    Die Volle Rente ist höher als die Teilrente.Also bekommst du erstmal eine Nachzahlung.Der wird die gezahlte Rente(Teilrente) gegenüber gestellt-
    Das heißt das der schon gezahlte Betrag von der Nachzahlung abgezogen wird.
    Die stellen das nur immer auf Amtsdeutsch dar,Es heißt dann Rückzahlung.
    Lese dir den Bescheid noch einmal durch.
    Dort steht sicherlich der Nachzahlungsbetrag den die RV leistet.
    Das Arbeitslosengeld hast du ja bekommen.Wenn auch arg verspätet(was ich eigentlich nicht verstehe,also den Zeitraum).Die Rückforderung ist rechtens.
    Du solltest eigentlich auf eine Null kommen oder sogar noch etwas raus bekommen.

    Gruß
    Ralf


    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Danke für Deine Antwort, leider ist das nicht der Fall , die Rentenversicherung fordert von mir einen Teilbetrag zurück den sie an die Krankenkasse gezahlt hat.
  • Bei bisher geleisteten Zahlungen durch andere Sozialträger werden bereits gezahlte Auszahlungen gegengerechnet bzw aufgerechnet bis zum Stichtag des endgültigen Bescheides.

    Die Träger rechnen ihre zu zahlenden Leistungen untereinander auf. Eine Rückzahlung kann eigentlich nicht zustande kommen, weil der Versicherungsnehmer dafür nicht verantwortlich gemacht werden kann - daher gibt es erst eine Teilverrentung und im Anschluss eine Vollverrentung. Da bei der Teilverrentung ein Hinzuverdienst (Krankengeld oder andere Leistungen) gewährt wird, der die bisherigen Zahlungen (Hinzuverdienstgrenze) von mehr als 450€ von Sozialleistungen beinhaltet.

    Es müsste dadurch, wie der User "Ralf Rumpf" es bereits gesagt hatte, eine "Null-Rechnung" im Abschluss ergeben.
    Bitte die Bescheide nochmals genauesten lesen und bei weiteren Unstimmigkeiten sich unmittelbar mit dem Sachbearbeiter der Rentenversicherung in Verbindung setzen. Es sind ggf. nur die Bescheide der anderen Träger (Krankenkasse, Arge) der Rentenversicherung zu zusenden.

    Gruß
    rollispeedy
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