Ich habe ein Kfz als Behinderter angeneldet, darf mein Partner damit fahren

Da ich als Partner das Kfz meiner Frau fahren, das steuerlich begünstigt ist

Antworten

  • Hallo Bart,

    ja das darfst du.....vorrausgesetzt deine Frau fährt mit oder du erledigst etwas für sie.
    Sie zum Arzt fahren oder wieder abholen, im KH besuchen, einkaufen...solche Dinge eben.

    LG kleinefrau
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  • Hallo,

    da ich mich kürzlich auch damit befassen musste und mein Auto steuerbefreit ist....

    Ja, du darfst das KfZ genau in den oben genannten Fällen fahren. Fahrten die für dich sind, sind nicht erlaubt. Fahrten zur Arbeit zum Beispiel als Klassiker. Wenn solche Fahrten nötig ist, weil z. B. dein Auto in der Werkstatt steht, dann kann man dafür beim Finanzamt eine Unterbrechung der Steuerbegünstigung anmelden und bekommt dann für den Monat einen Steuerbescheid.

    Problematisch bei Einkaufsfahrten ohne deine Frau/Freundin wäre es nur, dass man im Falle einer Kontrolle wirklich glaubhaft versichern muss, dass es sich um eine Fahrt für deine Frau handelt. Der Kartoffel sieht man ja nicht an, von wem sie gegessen wird. Wenn du allerdings Medikamente mit Rezept in der Apotheke holst, dann hast du die Quittung als Beleg. Die wäre da unproblematisch nachweisbar.

    Wenn ihr Kinder habt, die zur Schule oder zum Kiga gebracht werden müssen, dann darf deine Frau sie hinbringen, sie darf auch daneben sitzen. Wenn du sie aber alleine bringst, dann wäre das wieder eine steuerpflichtige Fahrt.

    Also alles sehr kompliziert, weshalb viele nicht allein-lebende Behinderte auf den Steuervorteil verzichten, um keinen Ärger zu bekommen - insb. da es sich vielfach nur um einen geringen Sparbetrag handelt. Bei meinem alten Auto waren es 28€ im Jahr und bei meinem neuen sind es etwas über 50 € im Jahr. Dafür zu riskieren, dass man wegen Steuerbetrug erwischt wird und sich riesigen Ärger eine durchaus hohe Geldstrafe einzuhandeln, im Wiederholungsfalle sogar mit Haftstrafen rechnen darf.... ich wage mal zu bezweifeln, dass sich das wirklich lohnt.

    Jumanji
  • Hallo Jenner,

    selbstverständlich bin ich auf die Fragestellung eingegangen 🥺

    Und Fahrten,die zur Haushaltsführung dienen, darf auch der Partner / Ehegatte ausführen.

    Mein Mann hat 80% GdB, Merkzeichen B, H, G und aG aufgrund einer schweren Rückenerkrankung.
    Er ist oft nicht in der Lage, mit mir einkaufen zu gehen weil er sich kaum bewegen kann.
    Wie soll dann der Einkauf in unseren Haushalt kommen?
    Sack Kartoffeln, Kasten Wasser auf dem Fahrrad etwas schwierig.

    Bei einer Kontrolle bin ich noch nie gefragt worden,warum ich mit dem Auto unterwegs bin, obwohl mein Mann nicht neben mir sitzt.

    LG kleinefrau
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