Habe ne Frage zum Führerschein

Hallo,mein Name ist Fabian.Ich bin 50 Grad behindert und mache eine ausserbetriebliche Ausbildung,jetzt im 3.Lehrjahr.Ich habe ein sehr grosses Problem.Ich bin dabei, den Führerschein Kl.B zu machen und bekam jetzt einen Brief von der Fahrzeugstelle, wo ich es beantragen musste, um zugelassen zu werden,wo drinne stand,das ich zu einem phy.und psych.Gutachter muss.Da hat meine Mama heute angerufen und war total schockiert.Da stand ja auch drauf,das ich das ärztliche Gutachten selbst bezahlen muss.Als ich von der Berufsschule heim kam,war meine Mama am Boden zerstört und wusste nicht,wie sie es mir schonend beibringen sollte,da ich unter ADHS leide und unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung,welches mit der Vergangenheit zu tun hat.Meine Frage ist jetzt,woher soll ich die knapp 462,-euro nehmen,bekomme grad mal seit August2016 406,-euro.Meine Mama ist 100 Grad schwerbehindert,lebt isoliert,damit meine ich,sie ist nur noch daheim und mein Stiefvater ist 40 Grad behindert,kann auf Grund verschiedener Krankheiten, die mit den Jahren sich verschlechtert haben,auch so gut wie garnicht mehr raus.Beide beziehen die volle Erwerbsminderungsrente,mein Stiefvater demnächst die reguläre Regelaltersrente.Jetzt zerbricht sich Mama den Kopf,wie wir das Geld zusammen bekommen bis zum 28.10.2016.Wir wissen einfach nicht weiter.Mein leiblicher Vater ist ebenfalls Frührentner.Er hat auch nie irgendwas für mich getan,weder materiell noch finanziell und ich habe auch keinen Kontakt mehr zu ihm.Bitte helfen Sie uns!Mama und mein Stiefvater haben immer alles für mich und meine Geschwister gegeben,das letzte Hemd,auch wenn es nicht möglich war,haben sie es immer irgendwie möglich gemacht.Ich wünschte mir,das auch ich mal was für meine Mama tun kann,das sie wenigstens nur 1mal sich einen schönen Tag machen kann.Aber es werden immer mehr Steine uns in den Weg gelegt:-( Mama hat nach Ratenzahlung gefragt,welches abgelehnt wurde.

Liebe Grüsse
Fabian

Antworten

  • Hallo Fabian,

    das hört sich nach einer angespannten finanziellen Situation an, in der du lebst. Toll, dass du trotz aller Steine bis ins 3. Lehrjahr gekommen bist!
    Gibt es denn eine Begründung, warum du den Führerschein brauchst? Ist der Führerschein für deinen Beruf wichtig? Oder mindern sich die Jobaussichten erheblich ohne Führerschein, weil mögliche zukünftige Arbeitsplätze nicht öffentlich erreichbar sind? Oder etwa Ähnliches?
    Liebe Grüße
    emely


  • Guten Abend,

    ich brauche den Führerschein,da ich sonst nach meiner Ausbildung,diesen Beru nicht ausführen kann.Ich lerne im Landschafts-und Gartenbau Fachrichtung Friedhofsgärtner.Da muss ich ebenso die Elektro Fahrzeuge fahren können oder Äste,Laub ect.über die Hauptstrassen zum Wertstoffhof bringen mit unter anderem kleinen Transporter,den man bekommt.Auch Pflanzen,Grabschmuck usw.müssen transportiert werden und ohne den Führerschein,habe ich keine Chance übernommen zu werden oder mich woanders zu bewerben.Ich möchte eines Tages meiner Mama was zurück geben können,was sie uns Kindern immer gegeben hat.Nur einmal möchte ich sie glücklich sehn,wieder herzhaft lachen sehn,aber das wird wohl nicht mehr geschehn.
  • Hallo,

    es gibt die Möglichkeit der Kostenübernahme für den Führerschein (als Darlehen) übers Arbeitsamt. Das musst du dort beantragen. Wenn das nicht klappt, dann frag doch deinen Chef, ob er dir die Kosten vorstreckt und du das bei ihm abarbeiten kannst. Sprich in kleinen Raten vom Gehalt zurückzahlen.

    Jumanji
  • Bis jetzt bekomme ich über das Arbeitsamt Ausbildungsgeld,bevor ich die Ausbildung nicht abgeschlossen habe,gewährt man mir kein Darlehen,meinte der Chef ist derzeit die ARGE.Mir geht es nur um die ca.462,-euro Gutachterkosten die ich selbst bezahlen muss.Den Führerschein selbst meinte die Kosten,erarbeite ich mir,wenn jemand Hife braucht und Mama und mein Stiefvater helfen mir auch finanziell von ihrer Rente wenn sie können.Wir wollen keine Almosen,haben immer untereinander geholfen in der Familie und so sollte es auch bleiben.
  • Hallo Fabian,

    mit dieser Argumentation würde ich einen Antrag nach §§33 SGB IX stellen:
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/33.html
    Insbesondere:

    Leistungen nach Absatz 3 Nr. 1 und 6 umfassen auch
    Kraftfahrzeughilfe nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung,

    Nur muss ich grad gestehen, dass ich mir nicht sicher bin, ob bei der Arge oder beim Integrationsamt......aus dem Bauchgefühl würde ich Arge sagen, aber vielleicht weiß das hier jemand sicherer?
    LG
    emely

  • Hallo Fabian,

    Schau mal auf diesen Link : (Kraftfahrzeughilfe-Verordnung) (§ 16 SGB VI i.V.m. § 33 Abs. 8 SGB IX - §§ 39, 40 SGB VII)

    Hier die ungefähre Übersicht zu diesem Thema:
    4. Fahrerlaubnis/Führerschein
    Der Zuschuss zur Erlangung eines Führerscheins ist ebenfalls Einkommensabhängig (§ 8 SGB IV):
    Bei einem Nettoeinkommen bis 1.165.- € werden die Kosten voll getragen.
    Bei einem Nettoeinkommen bis 1.600,- € werden 2/3 der Kosten getragen.
    Bei einem Nettoeinkommen bis 2.180,- € wird 1/3 der Kosten getragen.
    Die Einkommensgrenzen richten sich nach der monatlichen Bezugsgröße.
    Vom Einkommen sind für jeden vom Versicherten unterhaltenen Familienangehörigen 350,- € abzuziehen.
    Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine werden voll übernommen.
    Der Text ist aus http://www.betanet.de/

    Bitte dort lesen.Keine Garantie für die Richtigkeit der dort getroffenen Aussagen.Keine Haftung für den Link.
    Sorry...aber der Text muss sein.

    Viel Erfolg bei deinem Vorhaben und.....du wirst es schaffen das deine Mama wieder lacht

    Gruß

    Ralf

    P.S

    Liebe Kollegen...schaut doch bitte mal auf die WEB Seite.Scheint mir ganz informativ zu sein.

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • emely123 hat geschrieben:
    Hallo Fabian,

    das hört sich nach einer angespannten finanziellen Situation an, in der du lebst. Toll, dass du trotz aller Steine bis ins 3. Lehrjahr gekommen bist!
    Gibt es denn eine Begründung, warum du den Führerschein brauchst? Ist der Führerschein für deinen Beruf wichtig? Oder mindern sich die Jobaussichten erheblich ohne Führerschein, weil mögliche zukünftige Arbeitsplätze nicht öffentlich erreichbar sind? Oder etwa Ähnliches?
    Liebe Grüße
    emely


    Vielen Dank für die Auskunft.Mal sehen,ob es klappt. 😀
  • Ralf Rumpf hat geschrieben:
    Hallo Fabian,

    Schau mal auf diesen Link : (Kraftfahrzeughilfe-Verordnung) (§ 16 SGB VI i.V.m. § 33 Abs. 8 SGB IX - §§ 39, 40 SGB VII)

    Hier die ungefähre Übersicht zu diesem Thema:
    4. Fahrerlaubnis/Führerschein
    Der Zuschuss zur Erlangung eines Führerscheins ist ebenfalls Einkommensabhängig (§ 8 SGB IV):
    Bei einem Nettoeinkommen bis 1.165.- € werden die Kosten voll getragen.
    Bei einem Nettoeinkommen bis 1.600,- € werden 2/3 der Kosten getragen.
    Bei einem Nettoeinkommen bis 2.180,- € wird 1/3 der Kosten getragen.
    Die Einkommensgrenzen richten sich nach der monatlichen Bezugsgröße.
    Vom Einkommen sind für jeden vom Versicherten unterhaltenen Familienangehörigen 350,- € abzuziehen.
    Kosten für behinderungsbedingte Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhandene Führerscheine werden voll übernommen.
    Der Text ist aus http://www.betanet.de/

    Bitte dort lesen.Keine Garantie für die Richtigkeit der dort getroffenen Aussagen.Keine Haftung für den Link.
    Sorry...aber der Text muss sein.

    Viel Erfolg bei deinem Vorhaben und.....du wirst es schaffen das deine Mama wieder lacht

    Gruß

    Ralf

    P.S

    Liebe Kollegen...schaut doch bitte mal auf die WEB Seite.Scheint mir ganz informativ


    Hallo😀 Vielen Dank.Ich hoffe,das alles klappt.Schönen Tag wünsche ich.