hallo ich habe einen wegen einer Zahnbehandlung einen Härte antrag eingereicht

hallo ich habe einen wegen einer Zahnbehandlung einen Härte Antrag bei der aok eingereicht, es werden die Rente und die Einnahmen von einer Miete Brutto berechnet , somit komme ich mit meinen Antrag nicht durch, Frage ist das korrekt, dass die Einahmen brutto , also die Ausgaben als Einkommen berechnet werden grüsse alfred wagner

Hallo Zahn,

mir ist nicht ganz klar, was mit „Einnahmen Miete brutto“ gemeint ist, aber ich nehme mal an, dass Eigentum vermietet wird und brutto meint, ohne Abzüge Wohngeld/Grundsteuer/Versicherung/etc.
Ohne den speziellen Dall zu kennen, nehme ich aber an, dass das okay ist, denn auch bei „normalen“ Härtefallanträgen wird das Bruttoeinkommen für den Zuschuss berechnet.

Hier:
https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/zuzahlung_belastungsgrenzen/_jcr_content/par/download_0/file.res/Gemeinsames%20Rundschreiben%20Einnahmen%20Lebensunterhalt.pdf
S.10:
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sind bei Einnahmen
aus Vermietung und Verpachtung die zu versteuernden Einkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungs-
kosten) dieser Einkommensart für die Berechnung der Belastungsgrenze heranzuziehen (BSG,
Urteil vom 19.09.2007 –B 1 KR 7/07 R -)

„die zu versteuernden Einkünfte“, also brutto.
Liebe Grüße
Emely

vielen Dank für di ausführliche Antwort Grüsse ZAHN!!