Hat die KK eine Frist den Widerspruch bei Pflegeeinstufung zu bearbeiten?

Hallo, mein Anliegen steht schon oben .
Bei der Ersteinstufung Pflegestufe darf die KK (und MDK9 ja nur 5 Wochen bearbeiten, dann muss der Bescheid rausgegangen sein.
Wie ist es, wenn man innerhalb der 4-Wochen-Frist nun Widerspruch gegen diesen ersten Bescheid (Eistufung) einlegt und eine höhere Pflegestufe für angemessen hält?
Habe noch nichts dazu gefunden und wird ganz schön teuer das alles vorzufinanzieren.

Freue mich auf eure kompetente Antwort! Danke schön.

Der Widerspruch geht in die Widerspruchsstelle. Vorher wird der Widerspruch rechtlich in der internen Rechtsabteilung und vom internen medi. Dienst der KK nochmals überprüft. Die Bearbeitungszeiten werden nach dem SGB vorgegeben.

Entscheidet die Widerspruchsstelle entgegen dem was der Versicherte begehrt, bleibt nur noch der Weg der Sozialgerichtsbarkeit. Je nach Dringlichkeit kann es aber bis zu einem Vierteljahr dauern, bis ein Widerspruch beantwortet wird.

:cry: :angry_face_with_horns: :pleading_face:
Gruß
rollispeedy

Ist es Zulässig, das auf einen Widerspruch nach nochmaliger Prüfung erst knapp 3 Monate später eine Ablehnung durch die KK erklärt wird?

Welche genauen Bearbeitungszeiten gelten bzw. welcher § im SGG definiert diese Bearbeitungszeiten?

Hallo renichur,

nach einem Widerspruch hat die Kasse 3 Monate Zeit, diesen zu bearbeiten.

Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen :grinning_face: