Hat die KK eine Frist den Widerspruch bei Pflegeeinstufung zu bearbeiten?

Hallo, mein Anliegen steht schon oben .
Bei der Ersteinstufung Pflegestufe darf die KK (und MDK9 ja nur 5 Wochen bearbeiten, dann muss der Bescheid rausgegangen sein.
Wie ist es, wenn man innerhalb der 4-Wochen-Frist nun Widerspruch gegen diesen ersten Bescheid (Eistufung) einlegt und eine höhere Pflegestufe für angemessen hält?
Habe noch nichts dazu gefunden und wird ganz schön teuer das alles vorzufinanzieren.

Freue mich auf eure kompetente Antwort! Danke schön.

Antworten

  • Der Widerspruch geht in die Widerspruchsstelle. Vorher wird der Widerspruch rechtlich in der internen Rechtsabteilung und vom internen medi. Dienst der KK nochmals überprüft. Die Bearbeitungszeiten werden nach dem SGB vorgegeben.

    Entscheidet die Widerspruchsstelle entgegen dem was der Versicherte begehrt, bleibt nur noch der Weg der Sozialgerichtsbarkeit. Je nach Dringlichkeit kann es aber bis zu einem Vierteljahr dauern, bis ein Widerspruch beantwortet wird.

    😢 👿 🥺
    Gruß
    rollispeedy
  • Ist es Zulässig, das auf einen Widerspruch nach nochmaliger Prüfung erst knapp 3 Monate später eine Ablehnung durch die KK erklärt wird?

    Welche genauen Bearbeitungszeiten gelten bzw. welcher § im SGG definiert diese Bearbeitungszeiten?
  • Ein Widerspruch begründet keine positive Entscheidung!
    Die Sozialverwaltungen und auch anderen öffentlichen Verwaltungen sind an das SGB X gebunden.

    Aber unter uns gesprochen, eine 3 monatige Bearbeitungszeit ist eine "gute Zeit".
    Die Bearbeitungszeit eines Verwaltungsaktes bezieht sich auf die Bearbeitung im Hause! Wenn andere, außerhalb liegende Mitwirkende, am Verwaltungsakt mitwirken (z.B. Ärzte, Kliniken,Gerichte und andere Ämter usw.) "Ruht" der Verwaltungsakt und die zeitliche Abarbeitungsfrist verzögert sich. Anderen Ämtern, Körperschaften und Unternehmen gesteht man auch eine Bearbeitungszeit zu.

    Gruß
    rollispeedy

    (PS: selbst bei deiner Steuerklärung hast du eine max. Abarbearbeitungszeit bis zu 7 Jahren. Danach kannst du keine steuerliche Angelegenheiten mehr nachträglich geltend machen)
  • Hallo renichur,

    nach einem Widerspruch hat die Kasse 3 Monate Zeit, diesen zu bearbeiten.

    Meine Antwort war hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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