Tocher 8, durfte während 5 Wochen Fuss nicht belasten. Wer bezahlt miete Rollstuhl?

Unsere Tochter (8) hat sich den Fussknöchel gebrochen und durfte das beim nach der OP 5 Wochen nicht belasten. Bewegung mit Krücken war nur im Haus möglich. Für Schulweg und Spaziergänge haben wir einen Rollstuhl gemietet - es war für die Psyche und den Genesungsverlauf unserer Tochter sehr wichtig, dass sie auch aus dem Haus kam. Die Kosten belaufen sich auf 260.- . Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht. An welche Stelle kann ich mich für eine Übernahme der Kosten wenden?

Antworten

  • Hallo Stina,

    leider hast du das falsch angefangen. Jetzt wirst du auf den Kosten sitzen bleiben, es sei denn die KK ist mit einer nachträglichen Verordnung eines Leihrollstuhls einverstanden.

    Ihr hättet euch vom Kinderarzt ein Rezept über einen Leihrollstuhl für die Zeit aufschreiben lassen können. Das hättet ihr bei der KK eingereicht und mit einem Telefonanruf um sofortige Kostenzusage gebeten. Dann wären die Kosten problemlos über die KK gelaufen.

    Im Nachhinein wird sich wohl kein Kostenträger finden... Jedenfalls wüsste ich keinen. Wenn es ein Schulunfall war, dann könntest du vielleicht noch bei der BG nachhorchen, ob die da im Nachhinein Chancen sehen.

    Sorry...

    Jumanji
  • Hallo Jumanji

    Danke für Deine rasche Antwort.
    Wir haben vom Krankenhaus ein Zeugnis, nach dem Austritt, bevor wir den Rollstuhl geliehen haben, habe ich die KK kontaktiert und telefonisch um Kostenübernahme gebeten.
    Antwort war: der Rollstuhl ist nicht auf der Liste der Hilfsmittel, darum werden Kosten nicht übernommen.

    Gruss Stina
  • Hallo Stina,

    ich sehe gerade, dass du aus der Schweiz bist... Ich kann mir jetzt aber überhaupt nicht vorstellen, dass ein Rollstuhl leihweise nicht auf einer Hilfsmittelliste zu finden ist. Auch und gerade nicht für Kinder.

    Jetzt war das, was ich dir geschrieben habe zum deutschen Recht. Wie das in der Schweiz ausschaut und ob ihr mit dem Zeugnis und der Absage Widerspruchsmöglichkeiten habt und die Kostererstattung notfalls einklagen könnt, ist mir unbekannt.

    Versuch ist es auf alle Fälle wert, denke ich und vielleicht antworten hier noch die Schweizer.... die sich da auskennen.

    Jumanji
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