Versorgungsamt, Feststellung der Funktionsstörungen bei mehreren Erkrankungen

Liebes Forum,

ich heiße Monika und ich erhoffe mir Hilfe, denn ich verstehe die Gedanken des Versorgungsamtes nicht.

Meine Geschichte:

Ich habe beim Versorgungsamt eine Erhöhung der GdB gestellt. Im Bescheid hieß es, daß die Funktionsstörungen aus der „neuen Erkrankung“ bereits in der alten Erkrankung integriert sind. Die neue Krankheit wurde mit 20 GdB bemessen und die alte Krankheit war 40 GdB.

Ich hatte Widerspruch eingelegt, denn die Funktionsstörungen haben nichts miteinander zu tun. Ich bat das Versorgungsamt mir mitzuteilen, um welche Funktionsstörungen es sich bei Krankheit 1 und Krankheit 2 handelt, damit ich für mich erkennen kann, ob das überhaupt stimmt, was dort im Bescheid steht. Ferner bat ich das Versorgungsamt mir mitzuteilen, nach welchen Maßstäben ich in die „Versorgungsmedizinsche Grundsätze“ bei meiner 2. Krankheit eingeordnet werde.

Dabei handelt es sich um Migräne, mittelgradige Verlaufsform (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend) 20-40 GdB.

Ich bat das Versorgungsamt mir zu sagen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, wodurch die Krankheit mit 20, 30 oder 40 GdB bemessen wird. Ich erhielt keine Antwort.

Auf die Frage hin, um welche Funktionsbeeinträchtigungen es sich handelt, bekam ich auch keine Antwort. Es hieß nur, bei einem GdB von 20, ist eine Zunahme des Ausmaßes der Behinderung nicht zu schließen.

Ich habe auch ein medizinisches Gutachten vom Versorgungsamt bekommen, dort heißt es, „Die Auswirkungen überschneiden sich“. Welche Auswirkungen das sind, steht nicht in diesem Gutachten.

Für mich ist nicht nachvollziehbar, daß die bloße „Annahme“, es würde eine Überschneidung in den Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen, eine fundierte medizinische Diagnose ersetzt.

Nach meinem Empfinden hat das etwas von Bananenrepublik.

Danke für Eure Rückmeldungen und liebe Grüße,
Moni

Antworten

  • Hallo,

    ganz wichtig:

    Widespruch gegen den Bescheid einlegen und dabei die Unterlagen anfordern, die zur Entscheidung geführt haben. Darauf hinweisen, dass du die Widerspruchsbegründung dann unverzüglich nachreichst.

    Dann müssen die dir die Unterlagen schicken und du kannst mit deinem Arzt besprechen, ob der Widerspruch wirklich Sinn macht oder du ein Opfer der Bananenrepublik bist.

    Ich habe das immer so formuliert...

    "hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch ein und bitte mir die Unterlagen, die zur Entscheidung geführt haben, zuzusenden. Nach Erhalt der Unterlagen, werde ich die Begründung für den Widerspruch nachreichen."

    Ich hoffe ,die Frist für den Widerspruch ist noch nicht abgelaufen. Da du offenbar auf die bisherigen Anfragen keine Antworten erhalten hast, gib den Widerspruch persönlich ab und lasse dir auf deiner Kopie einen Eingangsstempel geben (dann können die sich nicht rausreden, dass es nicht angekommen wäre) oder investiere in die Kosten eines Einwurfeinschreiben.

    Wenn die Frist abgelaufen ist, dann hilft nur ein neuer Verschlechterungsantrag, der immer gestellt werden kann.

    Jumanji
  • Hallo liebes Forum,

    ich glaube, es gibt einiges an Aufklärung. Danke an Jumanji. Das Widerspruchsverfahren ist bereits beendet.

    Im Widerspruchsbescheid steht, die Funktionsbeeinträchtigungen sind bereits in meiner 1. Krankheit integriert. Bei einem GdB von 20 ist es nicht gerechtfertigt, auf eine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbehinderung zu schließen.


    Zu meinen zentralen Fragen im Widerspruchsverfahren erhielt ich keine Antwort, nämlich, um welche Funktionsbeeinträchtigung geht es und nach welchen Kriterien wurde ich bei meiner Migräne in 20 eingestuft und nicht in 30 und 40.

    Soweit ich verstanden habe, sind Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen zu bewerten.

    Ich denke, daß ist alles Ermessenssache beim Versorgungsamt und es gibt keine ärztliche oder wissenschaftliche Grundlage. Soweit mein bisheriger Kenntnisstand.

    Im Widerspruchsbescheid steht ebenfalls, daß meine Auswirkungen auf die Lebensbereiche mit denen zu vergleichen sind, die beispielsweise eine Unterschenkelamputation haben, ohne diese aber zu bennen. Aus diesem Grund würden mir nie mehr als 40 GdB zustehen, was ich auch hätte. Ich persönlich möchte mit diesen Menschen nicht tauschen, aber das ist doch überhaupt nicht vergleichbar, sondern ist meiner Meinung nach immer individuell zu betrachten.

    Danke und sonnige Grüße,
    Moni
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