Wer hat Erfahrungen mit COPD

Hat man die chance auf einen e scooter

Antworten

  • Hallo Kalle4

    Die Antwort ergibt sich aus dem Behinderungsgrad,Und der sich daraus ergebenen Notwendigkeit,
    Das erste klärt das Versorgungsamt auf Antrag.
    Der Scooter müsste verschrieben werden und dann entscheidet die Krankenkasse ob sie Ihn voll übernimmt/teilweise/oder gar nicht.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo,

    der Behinderungsgrad ist für die Verordnung eines Rollstuhls oder Scooters nur zweitrangig. Wichtig ist die ärztliche Verordnung und bei den elektrischen Rollstühlen will die Krankenkasse dann ganz viel zu Gehstrecken, Krankheitsbild und Straßenverkehrstauglichkeit wissen um so dann die Notwendigkeit festzustellen.

    Von meiner Krankenkasse bekam ich nach Einreichen der ärztlichen Verordnung einen einseitigen Fragebogen, was sie alles von meinem Arzt beantwortet haben.

    Danach wurden noch zwei Arztberichte angefordert und mir die Genehmigung für den Rollstuhl mit Restkraftverstärker erteilt.

    Ein gutes Argument ist bei Lungenkranken immer, dass man alltägliche Belastung entlasten muss und wenn die Patienten schon sauerstoffpflichtig sind. Da ist es zwar immer noch nicht einfach, aber schon deutlich einfacher...

    Jumanji
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