Rente als Schwerbehinderter ohne Erfüllung der Wartezeit

Hallo
Beitrags-/Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung 1972 - 2001 = 333 Monate = 27,75 Jahre
Als Beamter seit 2001 tätig.
Möchte in den Ruhestand als Schwerbehinderter (60%) 2021 mit dann 64 Jahren = 20 Jahre als Beamter.
In meinem Rentenbescheid (DR) steht: Die Wartezeit für diese Rente (Altersrente für Schwerbehinderte) beträgt 35 Jahre. Es fehlen noch 87 Monate.
Heißt das, dass ich die Altersrente für Schwerbehinderte nicht nutzen darf und erst mit dem "normalen" Rentenalter in Rente gehen darf?
Vielen Dank, Frank

Antworten

  • Du hast ja als "Arbeiter" nicht die volle Zeit erfüllt, da du später und momentan als Beamter arbeitest und somit nicht in die DRV einbezahlst, sondern in die Beamtenversorgung.........
    Normalerweise lässt man sich die Zeiten doch übertragen und anrechnen. So hast du keinen Anspruch. Nach 5 Jahren Wartezeit hat man Anspruch auf eine Eu-Rente, wenn der Zustand vorläge. Für eine Altersrente hast du noch keinen Anspruch erworben, da fehlen eben noch die angegeben Monate.
    Frag am besten bei beiden Rentenversicherungsträgern nach. Hier rumrätseln bringt ja wenig.
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