Kraftfahrzeughilfe

Guten Tag zusammen,

ich habe Kraftfahrzeughilfe beantragt, wurde auch bereits genehmigt!
Nun die Frau die es bearbeitet sagte zu mir, Sie brauchte auch das Einkomm von meine Frau weil dies wird auch berücksichtigt!

Laut Gesetz das Einkommen der Familienmitglieder bleibt unberücksichtigt. Es zählen die Nettoeinkünfte des Antragstellers. Geregelt ist die Höhe und Art des Zuschusses in § 6 der Kraftfahrzeughilfeverordnung (hier nachlesbar: http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/index.html). Hier ist nachzulesen, dass vom Einkommen des Antragstellers für jeden Familienangehörigen 12 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch abzuziehen sind.

Versucht Sie mich über den Tisch zu ziehen???
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