Begleitung zur Therapie, wer bezahlt?

Hallo Leute, ich bin neu hier und hoffe auf eine erschöpfende Antwort. Also: ich habe eine schwerstmehrfach geschädigte Tochter (29, körperlich und geistig behindert, Pflegestufe 3)
Sie bekommt vom Arzt einmal wöchentlich eine KG ZNS im Bewegungsfähigkeit verordnet, welche die Krankenkasse auch bezahlt. Der Transport zur Praxis und zurück wird auch von der Kasse bezahlt.
Meine Tochter benötigt aber eine Begleitperson, da sie nicht in der Lage ist, den Rollstuhl allein zu händeln, sich an- oder auszuziehen und dgl.
Meine Frage: wer übernimmt die Kosten für eine solche Begleitperson? Meine Tochter bekommt Grundsicherung und kann diese Kosten natürlich selbst nicht tragen. Die Krankenkasse hat schon abgewunken und das Sozialamt hatte sich am Telefon auch recht zugeknöpft gezeigt. Gibt es in Berlin vielleicht noch andere Stellen, welche man anzapfen kann, vielleicht das Versorgungsamt?
Hat schon jemand solche Erfahrung gemacht, dann teile er sie mir bitte mit! Ich wäre sehr dankbar. Vielleicht kennt ja noch jemand eine Gesetzliche it, wonach eine der Stelle die Kosten übernehmen müssen.
Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe.
MfG Andree

Antworten

  • Hallo Binford,

    Man antwortet zwar nicht auf Fragen mit einer Gegenfrage aber ich muss sie stellen um etwas Licht ins Dunkel zu bekommen.
    Welche Kosten meinst du?
    Die einer externen Begleitperson?Pflegedienst ect.
    Kosten für dich als Begleitperson?Verdienstausfall ect.

    Leider kann ich auch nichts finden.Vielleicht weiß ja einer der anderen User besser Bescheid.

    Eine externe Begleitperson ist aus dem Pflegegeld zu finanzieren.Dazu ist es da.Um die Kosten abzufangen die sich durch die Krankheit ergeben.

    Für dich,wenn du das Pflegegeld als pflegende Person erhälst, gilt das gleiche.
    Wenn du einspringen musst und dadurch nachweislich einen Verdienstausfall hast könnte die Pflegekasse der Ansprechpartner sein.Wie gesagt.Alles nicht sicher.

    Wie gesagt,warte bitte mal ab was noch von den anderen Usern als Info kommt.

    Gruß

    Ralf_myHandicap

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo,

    eine Möglichkeit wäre, wenn das Pflegegeld nicht reicht, dass du trägerübergreifendes persönliches Budget beantragst und darüber eine Freizeit- und Alltagsassistenz beantragst. Damit könntest du eine Begleitperson für die Therapiestunden dann finanzieren. Entweder selber als Arbeitgeber oder aber über sog. Assistenzdienste (wobei ich mit Letzterem gerade heftig auf die Nase gefallen bin).

    Wie und wo man das dann genau beantragt weiß ich aber leider nicht. Ich weiß nur, dass das eine Option sein kann und dass die Finanzierung dann wohl in der Regel übers Sozialamt läuft.

    http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/buergertelefon.html;jsessionid=0570BEC385770B3901292F28C73B9DFF

    http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a722-persoenliches-budget-broschuere.html

    Stöber dich mal durch die Seite und gute Beratung am Telefon, was du da vielleicht machen kannst, bzw. an wen du dich dann in deiner Umgebung wenden kannst, gibt es dann unter der Telefonnummer:

    Thema Behinderung: 030 221 911 006

    Jumanji
  • Hallo, ich meinte eine externe Begleitperson eines Pflegedienstes, da es die vollstationäre Wohneinrichtung, in welcher meine Tochter lebt, personell nicht schafft, die Aufgabe zu übernehmen.
    Vielen Dank für die bis jetzt erfolgten Wortmeldungen.
    Weiter so....
  • Hallo

    Also die Einrichtung ist nicht in der Lage eine Begleitung zur Theraphie zu stellen wenn ich das richtig verstanden habe.
    Frage.Wozu bekommen die dann das ganze Geld?
    Wenn die dazu schon nicht in der Lage sind frage ich mich wie die dann überhaupt externe Arztbesuche sicherstellen wollen.
    Die Frage würde ich denen mal stellen.
    Es gibt dafür aber eine Beschwerdestelle(extern).Infos bekommst du dazu unter anderem vom VDK und deiner Krankenkasse.

    LG
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Ähm, ich bin jetzt auch irritiert, mein beruflicher Schwerpunkt liegt zwar in der stationären Jugendhilfe, aber ich hätte jetzt auch gesagt, das ist der Job der Einrichtung.
    In der Regel gibt es ein Konzept, eine Konzeption oder Vergleichbares, wo genau bechrieben ist, was die Einrichtung leisten kann, bzw. was nicht in der Betreuung enthalten ist. Das lässt sich auch aus der Entgeldvereinbarung und der Betriebsvereinbarung herauslesenen, aber beides geben die Träger oft nicht gerne heraus. Konzept/Konzeption müssen transparent sein, bei den Vereinbarungen gibt es keine Verpflichtung diese transparent zu machen.
    Im Zweifelsfall kann eine Nachfrage bei der Heimaufsicht auch für Erhellung sorgen.
    ich arbeite in einer Inobhutnahme für Kinder und Jugendliche, vor einiger Zeit hatten wir eine Platzanfrage für einen Jugendlichen, der vorübergehend im Rollstuhl saß, aber vermeintlich ganz selbstständig sei. Wir sind nicht für Körperbehinderungen augestattet und haben unter den Infos, die wir hatten, zugesagt.
    Die Infos waren falsch, der Jugendliche brauchte erheblich mehr Betreuungs- und Pflegeaufwand, z.B. auch tägliche Begleitung zu Therapien. Irgendwie haben wir das hinbekommen, aber es war klar, hätten wir ehrliche Infos gehabt, hätten wir ehrlich gesagt, dass wir nicht die richtige Einrichtung sind, oder im Vorfeld uns gemeinsam mit dem Jugendamt um zusätzliche extra Betreuungsstunden bemüht.
    War denn im Vorfeld klar, dass deine Tochter Begleitung braucht?