Unfallfolgen

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Ich hatte im Oktober 2007 einen Unfall. Ich war der Fußgänger, er ein Motorradfahrer. Dieser hat mich angefahren (bin selber schuld, bin bei rot über die Kreuzung).

Fazit vom Unfall: US ist gebrochen, wurde mit einer Platte verschraubt, und etwas ist rausgesplittert. Schüfwunden und ne Platzwunde am Kopf. Ich lag 12 Tage im Krankenhaus und war insgesamt 5 Monate krankgeschrieben.

Ich habe für diese Zeit auch rückwirkend Erwebsminderungsrente von 20 % erhalten. Nach gut 14 Monaten habe ich mir die Platte wieder rausnehmen lassen.

Dann hörte auch die Erwebsminderungsrente auf 10 % gekürzt. Nun habe ich aber immer wieder dem D-Arzt erklärt, dass mir das Sprunggelenkt wehtut. Gefunden wurde NIE etwas. 2014 hatte ich dann, nachdem ich dann den D-Arzt gewechselt habe, einen Termin bein den medizinischen Ärzten der Berufsgenossenschaften. Dieser Arzt drückte mir auf dem Sprunggelenkt rum, ich schrie auf vor schmerzen. Dann wurde ich wieder geröntgt und man hat wieder nix festgestellt. Im weiteren Gespräch meinte der Arzt, ich sei ausgeheilt.

Nun habe ich erneut beschwerden. Es ist nicht das Sprunggelenkt, sondern jetzt das Knie. Nun meine Frage, habe ich einen Anspruch auf Verletztengeld bzw. Erwebsminderungsrente oder ähnliches, wenn ich als ausgeheilt gelte? Muss ich es hier beweisen, dass ich diese Beschwerden seit meinem Unfall habe?

Ich hoffe, es ist halbwegs verständlich 😳

Antworten

  • Ich nehme an, der Unfall war auf dem Arbeitsweg und ein BG-Fall.
    Verletzengeld steht dir meineswissens zu, solange du krankgeschrieben bist, ab der 6. Woche.
    Eine BG-Rente kannst du ab 20% GdE bekommen. Nicht zu verwechseln mit GdB. Den GdE ermittelt ein Gutachter für die BG.

    Grundsätzlich wäre eine Erwerbsminderung bei einem Schmerzsyndrom denkbar. Dies muss sich aber eindeutig auf den BG-Unfall zuordnen lassen. Schmerzen lassen sich nicht nachmessen. Insofern haöngt es aber auch vom Gutachter ab. Aber weder die BG´s noch die Gutachter sind blöd. Es ist praktisch tägliche Praxis, dass leichtverletzte versuchen, hier möglichst viel rauszuholen. Deshalb sind bei einfachen Schmerzen, die sich keiner Plausiblen Verletzungsfolge zuordnen lassen, deine Chancen eher gering. Wenn hier kein eindeutiger Befund vorliegt, wird es nichts geben.
  • Ich nehme an, der Unfall war auf dem Arbeitsweg und ein BG-Fall.
    Verletzengeld steht dir meineswissens zu, solange du krankgeschrieben bist, ab der 6. Woche.
    Eine BG-Rente kannst du ab 20% GdE bekommen. Nicht zu verwechseln mit GdB. Den GdE ermittelt ein Gutachter für die BG.

    Grundsätzlich wäre eine Erwerbsminderung bei einem Schmerzsyndrom denkbar. Dies muss sich aber eindeutig auf den BG-Unfall zuordnen lassen. Schmerzen lassen sich nicht nachmessen. Insofern haöngt es aber auch vom Gutachter ab. Aber weder die BG´s noch die Gutachter sind blöd. Es ist praktisch tägliche Praxis, dass leichtverletzte versuchen, hier möglichst viel rauszuholen. Deshalb sind bei einfachen Schmerzen, die sich keiner Plausiblen Verletzungsfolge zuordnen lassen, deine Chancen eher gering. Wenn hier kein eindeutiger Befund vorliegt, wird es nichts geben.
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