ALG2 Empfänger pflegt Mutter Pflegestufe1 in MDK 12Stunden15Minuten

Guten Abend,ich habe hier mal eine Frage ...Ich beziehe ALG2 und Pflege meine 81 Jahre alte Mutter Zuhause in Pflegestufe 1 und dem vorhandenen MDK Bericht, mit mir, als eingetragene Pflegekraft und einem in dem Bericht stehenden Zeitaufwand von 12 Stunden und 15 Minuten.Diese Situation besteht schon seit knapp 3 Jahren und es gab nie Probleme mit der Agentur, da ich dem Arbeitsmarkt halt nur für 30 Std.zur verfügung stehe und ich nicht Vollzeit Arbeiten kann. Da mein Antrag auslief, habe ich eine Einladung der Agentur bekommen um Ziele und halt die neue Eingliederungsvereinbarung zu Unterschreiben, bei diesem Termin lief das dann aber anders als die Jahre davor. Mir wurde gesagt, das die Pflegestufe 1 als Pflegeperson, kein Grund sein würde, um nicht in Vollzeit zu Arbeiten und das es so halt nicht mehr gehen kann und ich bei der Pflege eines Elternteils, nun die Pflegestufe 2 bräuchte ,ansonsten stünde ich dem Arbeitsmarkt wieder voll zur verfügung....Ich war geschockt und bin Ratlos, wie soll das denn gehen???...Was stimmt denn nun?...Die Agentur ist Wolfsburg und ich bin für jede Hilfe dankbar...lg

Antworten

  • Hallo,

    also ganz ehrlich.. wenn du deine Mutter mehr als 12 Stunden am Tag tatsächlich pflegst, dann wäre sie von der Pflegestufe her völlig falsch eingestuft und müsste Pflegestufe 3 haben...

    Wenn deine Sachbearbeiterin den nachfolgenden Link genauer gelesen hat, dann stellt sich ihr tatsächlich die vordergründig die berechtigte Frage, warum du nicht dem Arbeitsmarkt komplett zur Verfügung stehen kannst.

    http://www.pflegeverantwortung.de/pflegestufen-eins-zwei-drei.html

    Daher wird dir nichts anderes übrig bleiben als nachzuweisen, warum du nicht zusammenhängend einer vollen Arbeit nachgehend kannst und der Betreuungs- und Pflegeaufwand tatsächlich diese >12 Stunden am Tag beträgt.

    Zudem solltest du dann überlegen, ob die Pflegestufe deiner Mutter angepasst wird auf die realistische Situation.

    Jumanji
  • Guten Morgen Jumanji,
    Danke für Ihre Antwort,leider habe ich gedacht, das es bekannt ist wie es halt so steht im MDK Bericht, den ich ja habe und als Pflegeperson 1 stehe...Also ***Der Zeitaufwand der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung beträgt 12 Stunde(n) 15 Minute(n) pro Woche. NICHT PRO TAG.
    Pflegestufe 2 ist das 2 mal beantragt und wird mit dem Badumbau (Barriere Frei) zusammen bearbeitet.... Aber war ja auch nicht meine Frage, es sind halt 1,73 blaa Stunden am Tag, wo jeder schon merkt der selber pflegt, das dies sehr wenig ist und das der tatsächliche Dienst der Pflege seiner Mutter, mit einem Vollzeit oder 3 Schichten Job,nicht zu machen ist, ohne eine Aufstockung der Pflegestufe, es sind doch Leistungen hier nicht Umsonst, Jeder Mist Kostet ,alles extra beantragen...man Echt..Man braucht halt ein Paar Std mehr Nerven am Tag...Doch klar...aber alles Gut.......Wie gesagt...der Termin des MDK auf Prüfung Pflegestufe 2 läuft, aber mein problem ist doch, das die Agentur mich nun sehr drängt,entweder Pflege ich eine Person der Stufe 2, dann kann ich halbtags Arbeiten, alles gut, oder ich Pflege eine Person der Stufe 1 und bin nach Meinung der Agentur Voll Vermittelbar ..WAS NUN??? Gibt ja schliesslich Gesetze hier oder nicht mehr? Werde es mir schon selber suchen die leidigen Paragraphen..Auch nicht schlimm. Der Soziale Dienst kommt ja schon Morgens und Abends und soll nach dem Umbau des Bades weiter aufgestockt werden, so das dann nichts mehr für mich und meine Mutter im wege steht, das ich wieder Vollzeit Arbeite...Es ist alles ein wenig Zeitnot Druck von seiten der Arbeitsagentur,ja ne klar, wer unseren Amtsschimmel kennt, weiss schon warum ich grad Lache,weil schnell? Ne, Anträge und Schriftverkehr dauert nun mal Ihre Zeit,oder? Arbeitsagentur Wolfsburg ,stimmt das nicht...Ihr seid doch auch vom Fach...**(Spass.. Obwohl ich sagen muss ,das die BKK in Wolfsburg, Super Nette Ansprechpartner hat und es einem Menschen mit wichtigen Fragen Prima geholfen wird.....Dankeschön dafür....
    Naja nun gut,es wird schon...muss ja...Gruss Wolfsburger
  • Hi,

    was ich damit "aus Sicht einer Mitarbeiterin Arge" sagen will...

    Sie hat den Gesetzestext, dass jemand der Angehörige mit Pflegestufe1 pflegt durchaus Vollzeit arbeiten kann und der Pflegeaufwand nicht so hoch ist. In der Vorstellung nicht Pflegender ist es so, dass man morgens der Omi aus dem Bett hilft, sie ins Bad schleift unter die Dusche wirft und frisch gebohnert an den Frühstückstisch setzt. Danach kann man dann arbeiten gehen, weil Omi sich ja den Tag über im Ohrensessel oder auf dem Sofa parken kann, Fernsieht, strickt, rätselt und brav auf die Rückkehr wartet und nach dem Abendbrot dann ins Bett gebracht wird. Fürs Mittag kann schließlich Essen auf Rädern sorgen.. (Achtung... Ironiemodus)

    Wenn die Situation so tatsächlich ausschaut, dann ist Pflege und Arbeiten ohne weiteres unter einen Hut zu bringen.

    Was du jetzt nachweisen musst, ist der tatsächliche Aufwand. Warum es nicht geht regelmäßige Arbeitszeiten einzuhalten, weil du auf Abruf parat stehen musst, weil deine Mutter vielleicht dement ist und der sichernden Anwesenheit von Angehörigen bedarf, usw.

    Dass mit dem Pflegeaufwand pro Woche von 12,5 h, das ist für mich schlüssig. Da war vorher missverständlich ausgedrückt und hätte mich auch eben sehr gewundert.

    Jumanji
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