kann eine geistigbehinderte Werkstatt und Wohnung wg wechseln?

Ich möchte keine Namen nennen, zwar wie sieht das aus, eine Person ( 3 jahre zurückgeblieben)arbeitet schon ,nach der Schule in einer Lebenshilfe Werkstatt.

Seit einiger Zeit lebt sie in einer WG.

Wie ist das, kann sie den Ort wechseln zum Bespiel Wohnort 69.. Werkstatt und Trainings wohnen,wenn ein Platz frei wäre??


Sie hat einen Vormund


Danke für die Infos

Antworten

  • Hey,

    gesetzlich finden sich viele Hinweise, dass selbstvertsändlich auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben führen dürfen und sollen. Zum Beispiel im AGG, BtG, SGB und der UN Behindertenrechtkonvention.
    Dazu gehört auch das Wunch- und Wahlrecht bezüglich Wohnort, Betreuungsart und Beschäftigungsform,
    Diese Gesetze werden aber in der Praxis ganz unterschiedlich umgesetzt.
    "Wie ist das, kann sie den Ort wechseln zum Bespiel Wohnort 69.. Werkstatt und Trainings wohnen,wenn ein Platz frei wäre??"
    Grundsätzlich: Ja.
    Aber da kommen noch weitere Faktoren hinzu: Zum Beispiel könnte in der anderen Wohngruppe die Form der Betreuung anders sein, mehr Betreuung, weniger Betreuung, etc. Der Betroffene selbts schätzt das positiv ein, der Vormund hingegen scshätzt das negativ ein. Dann muss nach einer Lösung/einem Kompromiss gesucht werden.
    Liebe Grüße
    emely


Diese Diskussion wurde geschlossen.