Ich habe eine Gleichstellung von 40% auf 50%, wirkt sich das auch auf meine Rente aus?

Wann kann ich evtl. frühestens in rente, ich bin jetzt 61

Antworten

  • Hi g.rentner

    Du hast einen GdB von 40. Gleichstellung bedeutet aber nicht, dass du dadurch einen GdB von 50 hast.
    Mit einer Gleichstellung hast du keinen Anspruch auf die Rente für Schwerbehinderte (egal ob mit oder ohne Abzüge=, hierzu wäre ein GdB von 50 erforderlich. 5 Tage mehr Urlaub erhälts du ja auch nicht, d.h die Gleichstellung hilft in erster Line beim Kündigungsschutz.

    zur 2. Frage frühestmögliche Rente
    Wenn ich richtig gerechnet habe, bist du 1955 geboren. Monat wäre auch noch praktisch. Ich habe einfach den 05.05.1955 genommen. Dann sieht es so aus:

    Altersrente für langjährig Versicherte.............................01.06.2018.............9,9% Abschlag

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte...........01.12.2018.............kein Abschlag
    Altersrente für langjährig Versicherte.............................01.03.2021.............kein Abschlag

    - Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre)
    -Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Pflichtbeitragsjahre)


  • Danke Klaus 123 für Deine Ausführungen. Ich habe es mir fast gedacht, schade. Also werde ich die paar Jährchen noch meistern. Was sind schon zweieinhalb Jahre gegen ein ganzes Arbeitsleben. Wenn es nur mehr Spaß machen würde. Danke. wir hören bzw. lesen.
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