Sohn 4 Monate hochgradig schwerhörig was u wo bekomme wir Unterstützung? Finanziell?

Unser Sohn wird 4 Monate alt und wir haben erfahren dass er hochgradig schwerhörig auf beiden Ohren ist und dann soll er ein Hörgerät bekommen. Ich stelle mir die Frage ob er in einem ein Kindergarten gehen kann dort wo wir den Platz beantragt haben oder ob er ein integrativ Platz benötigt? Was bedeutet Frühförderung ab wann macht man die was und wo? Und gibt es eine Reha, wo muss man sich da hinwenden? Ab welchen Alter? Pflegegeld oder andere Leistungen und wo beantragen? Behindertenausweis? Wo sind Info oder Beratungsstellen? Wir fühlen uns überfordert und allein gelassen...

Antworten

  • Hallo

    Schau mal in den Bereich "Betroffene Angehörige"dort bekommst du Infos was,wer,wann anzusprechen ist.

    Nicht verrückt machen.Es wird alles in die richtigen Bahne kommen.

    Ich kann euch verstehen.Endlich ein Baby.Man freut sich und muss dann erfahren das etwas mit den kleinen Ohren ist.
    Macht euch nicht jetzt schon verrückt was Kindergarten betrifft.Immer ruhig.Euer erster Ansprechpartner ist der Kinderarzt.
    Er weiß am besten was zu machen ist.
    Was euer Kind braucht ist eure Liebe und Aufmerksamkeit.Wenn Ihr etwa wollt von Ihm dann sucht immer den Blickkontakt.
    Es muss "sehe" wenn Ihr "Nein" oder "ja" sagt.Es wird dann an eurem Gesichtsausdruck erkennen wenn etwas nicht stimmt oder richtig ist.
    Aber zu aller erst...Ruhe reinbekommen.
    Einen Schritt zur richtigen Zeit machen.
    Ihr könnt nicht jetzt schon planen was in 20 Jahren ist.

    Wenn Ihr noch fragen habt meldet euch bitte.

    LG

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo, junge Mama,
    1977 stand ich vor den selben Fragen, darum berührt mich Ihre Sorge um die Zukunft.
    Ratschläge will ich nicht erteilen. Das steht mir gar nicht zu. Vielleicht kann ich Ihnen aber aus meinen Erfahrungen berichten.
    Sie haben großes Glück (im Unglück), dass die Hörminderung jetzt schon festgestellt wurde.
    Mein Sohn musste schon als Säugling in die (normale)Krippe, weil ich arbeiten musste. Obwohl er bis zum 3. Lj. kein einziges Wort, nicht mal Mama und Papa, sprechen konnte, ging er mit Begeisterung dorthin. Sehr fröhlich! Mit seinen wachen Augen lernte er dort soziales Verhalten, das im ausschließlichen Familienumfeld kaum möglich ist.
    Unsere hilflosen Sprachübungen brachten nichts. Mit 3 ging er in ein Internat für schwerhörige Kinder. Ich als Kindergärtnerin ließ mich zeitgleich dort anstellen. Gemeinsam lernten wir, wie Sprache funktioniert. Gemeinsam vor dem Spiegel sitzend Mund formend, Hand gegenseitig auf Brust, an Hals, an Mund legend, pusten übend usw. (Logopädie?)
    Wir lernten das Daktylieren, d.h. das Buchstabieren mit den Fingern. Und aus mühseligen Übungen mit diesen Methoden und anhand von Buchstaben und Bildern durfte ich das erste mal "MMMAAAMMMMAAAA" hören.
    Die ganze Wohnung war mit Blockschrift beklebt. "SCHRANK", "BETT" usw. Für mich war es das allerallerwichtigste, dass das Kind sprechen lernt. Ich bin sehr stolz auf den Erfolg, dass sich mein Sohn trotz fast Gehörlosigkeit über die Lautsprache mit "ganz normalen" Menschen unterhalten kann, solange diese sich darauf einstellen wollen.
    Sobald ich davon erfuhr, dass es das gibt, beantragte ich den Schwerbehindertenstatus. Als Arbeitnehmerin erhielt ich erhebliche Steuerermäßigung, solange das Kind auf meiner Steuerkarte stand (heute: Sozialamt, Abt. Feststellung SB-Eigenschaft sowie Finanzamt) Hätte ich schon damals die Möglichkeit einer zusätzlichen logopädischen Behandlung gehabt, wäre die Steuerersparnis wahrscheinlich dorthin geflossen...
    Nach der "Wende", ich lebe in Sachsen, stellten wir einen Antrag auf Landesblindengeld, welches mein Sohn immer noch bekommt (Landesabhängig, auch Sozialamt Abt.Landesblindengeld). Das bekommt er, weil er eben fast gehörlos ist. Mein Sohn ist auf dem SB Ausweis auch über Merkzeichen befreit von der Rundfunkgebühr, kann gegen eine geringe Gebühr kostenfrei Nahverkehr nutzen. Zudem gab es bis zur Volljährigkeit das Merkzeichen "B", mit dem eine Begleitperson Vieles,Vieles kostenlos in Anspruch nehmen kann.
    Da bei meinem erwachsenen Sohn auch noch andere Faktoren neben der Hörminderung eine Rolle spielen, bekomme ich sogar noch Kindergeld für ihn. Damit können wir z.B. höhere Zuzahlungen zu leistungsstärkeren Hörgeräten leisten. Bei Kindern müssen Sie aber keine Zuzahlungen befürchten!
    Wichtig zu wissen finde ich: handelt es sich um eine Schallleitungs- oder eine Schallempfindungsschwerhörigkeit. Bei Ersterem ist organisch evtl. operativ was machbar. Bei Schallempfindung sind die Nerven kaputt, wo wahrscheinlich immer noch nichts zu operieren geht.
    Liebe junge Mutti, ich wünsche Ihnen viel Kraft, und dabei aber auch und besonders sehr, sehr viel Freude an Ihrem kleinen Sonnenschein!
    MfG Elvira


Diese Diskussion wurde geschlossen.