Müssen erwachsene Behinderte nicht verschreibungspflichtige Medikamente (Abführmitte selbst zahlen?

Abführmittel oder Schmerzmittel zählen ja zu den nicht verschreibungsspflichtigen Medikamenten. Besonders Abführmittel werden aber besonders bei schwerstbehinderten im Wohnheim regelmäßig benutzt. Müssen diese jetzt von dem "Taschengeldbetrag" selbst bezahlt werden?

Antworten

  • Hallo HepHep,

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann doch der Arzt Medikamente zum Abführen verschreiben?
    Dann braucht derjenige nur die Rezeptgebühr bezahlen oder auch nichts,falls von der Zuzahlung befreit.

    LG kleinefrau
  • Hi HepHep

    Inwieweit auch nichtverschreibungspflichtige Mediakmente auf Kassenrezept verschrieben werden können, hängt von der Indikation ab,.Der Gemeinsame Bundesausschuß hat hierfür eine Ausnahmeliste erstellt

    http://www.sovd-sa-anh.de/fileadmin/downloads/soziales-gesundheit/otc-liste.pdf

    Bei Abführmittel gilt:

    bführmittel - nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden,
    Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogene Darmlähmung,
    vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer
    Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase

    Also
    Falls deine Diagnose darunter fällt - Liste ausdrucken und dem Doc vorlegen.
    Bei mir klappt das seit Jahren problemlos. Wichtig vielleicht noch: Ich bekomme immer eine Klinikpackung, also Großpackung. Hat den Vorteil, dass ich nur einmal die Zuzahlung zahlen muss.

    Klaus .
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