Wo für steht im Ausweis das Ausstellungsdatum?

Mein Ausweis würde aufgrund der Erhöhung von 70% auf jetzt 90% mit dem Datum 21.01.16 unbefristet ausgestellt.Das Sozialamt weigert sich aber standhaft mir diese ab dem Datum des Ausweises zu zahlen!Das Amt begründet es damit das Sie erst im April das Schreiben des Versorgungsamtes erhalten hätten und auch erst ab diesem Zeitpunkt mehr zahlen werden.Meine Fragen dazu sind:1.Kann ich als betroffener den dagegen etwas unternehmen?Und meine 2.Frage ist:Warum steht denn eigentlich überhaupt ein Ausstellungsdatum im Ausweis wenn dieses ja offensichtlich NICHT bindend genug für das Sozialamt ist?

Antworten

  • Hallo,

    die Gültigkeit des Ausweises oder der Erhöhung gilt ab dem Datum der Antragstellung - auch für das Sozialamt! Wenn du noch nicht hast, lasse dir bitte einen schriftlichen Bescheid geben und wenn du den hast, lege Widerspruch ein. Dann wird das entsprechend geprüft. Fruchtet das nicht, wende dich an einen Sozialverband oder Anwalt bzw. klage die Gelder beim Sozialgericht ein. Das könntest du sogar allein.

    Manchmal hilft auch ein Telefonat oder kurzer Schriftwechsel mi dem Vorgesetzten der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters.

    Jumanji
  • ...der Widerspruch muss unmittelbar erfolgen innerhalb der Widerspruchsfrist (vier Wochen).
    Es reicht auch aus, auf den Bescheid des Versorgungsamtes hinzuweisen bzw. die Vorlage des Ausweises.

    Das Datum hat natürlich auch für andere Ämter rechtsverbindliche Wirkung, z.B. Finanzamt, Rentenversicherung, Krankenkasse (Pflegekasse), Gerichte, usw.

    Gruß
    rollispeedy


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