Mit welchen Finanziellen Änderungen müssen wir rechnen?
Sie hat angst, dass sie ihre grundsicherung komplett verliert
Hallo Gebrandmarkter,
Ich fasse mal kurz zusammen.Du bekommst ALGII und möchtest mit deiner Freundin(Status Schwerbehinderung tut erstmal nix zur Sache)zusammen ziehen,
Um deine Frage besser beantworten zu können benötigen wir bitte ein paar Infos mehr.
Besteht Einkomme(deine Freundin) und wenn ja welches und wie hoch?
Erst dann kann man deine Frage genauer beantworten.Alles andere wäre pauschal und geraten.
Gruß
Ralf
Hallo ralf
Sie bekommt ca.818.00€ Grundsicherrung und arbeiten wurde ihr verboten
ich bekomme den normalen regelsatz (300 Miete + 350 zum leben )
vielen dank dass du dich gemeldet hast
LG
Brandi
Hallo Brandi,
Also bei 818.- netto(Einkommen deiner Freundin) bekommt Ihr auf jeden Fall SGBII.Klar,das Einkommen deiner Freundin wird mitberechnet.
Es gibt aber einen anderen Weg.
Da Ihr zum ersten mal Zusammenzieht sieht der Gesetzgeber eine "Probezeit"von 1 Jahr vor in dem du weiter den vollen Satz für dich bekommst.Danach erst würde das Einkommen deiner Freundin berechnet.
Aber Achtung.Die Ämter tun gerne so als ob es das nicht gibt.Lass dich also nicht beirren.Und nutzt alle Möglichkeiten die Ihr habt aufgrund der Behinderung deiner Freundin.Hier muss das Amt ebenfalls Freibeträge und erhöhten Bedarf berücksichtigen.Also den Bescheid genau lesen.
Und.Meine Meinung.SGBII ist nicht der Weg zu einem selbstbestimmten Leben.
Gruß
Ralf