Erwerbsminderung

Ich soll eine Erwerbsminderungsrente kurz vor meinem 60. beantragen mit Abschlägen. Sind diese Abschläge dauerhaft, oder wird mir die Altersrente nach dem 63. und mehr als 45 Jahren Berufstätigkeit in voller Höhe ausgezahlt?

Antworten

  • Hallo,
    die Abschläge sind nur gültig bis zum Erreichen der Altersgrenze, die Altersrente erhält du dann in vollem Umfang.
    Gibts keine Altersteilzeit , wenn du nur noch unter 3 h leistungsfähig bist, bekommst die volle Eu-Rente, darüber könntest du teilweit arbeiten und bekämet die halbe Eu-Rente bezahlt.
    Alles Gute.
  • Herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung
  • Hi Hexaflo

    Das posting von renichur ist schlichtweg falsch.

    Für jeden Bezugsmonat der Erwerbsminderungsrente, der nach dem 62. und vor dem 63./65.* Geburtstag liegt, gibt es einen Rentenabschlag von je 0,3 %; der Abschlag beträgt höchstens 10,8%. Diese Rentenkürzung ist dauerhaft, d.h. sie fällt mit dem Eintritt in eine Altersrente (Renten) nicht weg und führt nach dem Tod des Versicherten auch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente
    .


    http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Erwerbsminderungsrente-2.html#ue4

    Wenn du deine EM Rente 3 Jahre (36 Monate) vor deiner regulären Altersrente bekommst, liegt der Abschlag bei 10,8%
    und zwar lebenslänglich

    Klaus


  • Guten Morgen Klaus,
    renichur hat das geschrieben, wie es in vielen Links dargestellt wird. Aus diesem Grunde habe ich meine Frage hier reingestellt. Ich habe mich lange mit einem sehr netten Rentenberater unterhalten, der mir das gleiche wie Sie sagt.

    Besten Dank, dass Sie mir bestätigt haben, dass man sich auf die Rentenberater verlassen kann.
    Ändert leider nichts daran, dass ich mit den "lebenslänglichen" Abschlägen leben muss.

    Freundliche Grüße
    hexaflo