Steht dem Jugendamt das Kindergeld bei vollstationären Aufenthalt zu?

Hallo,
unser Sohn ist in einer Einrichtung der Jugendhilfe vollstationär untergebracht. Das Jugendamt zieht das Kindergeld ein, d.h. wir leiten monatlich den Kindergeldbetrag weiter. Gleichzeitig entstehen uns für unseren Sohn aber weiterhin Aufwendungen, die das Kindergeld überschreiten. Steht dem Jugendamt in diesem Fall das Kindergeld zu?
Viele Grüsse
Karsten

Antworten

  • Hallo Karsten,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Dein Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉

    Fachexperten benötigen für eine kompetente Antwort möglichst viele relevanten Details zum jeweiligen Anliegen. Sollte es weitere Informationen geben, wäre es hilfreich, wenn Du diese in der Zwischenzeit nachreichst. Dabei werden selbstverständlich keinerlei persönlichen Daten benötigt.
    Welche Aufwendungen meinst Du zum Beispiel?

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf "beantwortet". 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Karsten,

    Hier noch ein paar Informationen für dich:
    Gemäß § 7 Kostenbeitragsverordnung (Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe) müssen Eltern regelmäßig mindestens einen Kostenbeitrag in Höhe des bezogenes Kindergeldes bezahlen.