werden Führerscheinkosten übernommen ?


Hallo an alle ????
ich bin ausländischer Medizinstudent in Hamburg mit Behinderung (Grad 50%, Zeichen G)
ich möchte gerne Autoführerschein machen ,das sollte nur in speziellen Fahrschulen unterrichtet werden ,die Kosten sollen 1400€ betragen,
meine Frage lautet:
werden die Kosten (1400€) für den Führerschein von Amt für soziales übernommen , obwohl ich Ausländer bin. oder gibt es andere Träger die dafür verantwortlich sind.
ich freue mich über eure Antworten
LG
Abdul

Antworten

  • Hallo,

    es gibt wohl Möglichkeiten den Führerschein von der Arge bezahlt zu bekommen, wenn man nachweisen kann, dass man den für die Arbeit benötigt. Das gilt wohl für alle.

    Wie das bei behinderten Studenten ausschaut weiß ich nicht. Schließlich hast du durch das G die Möglichkeit den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei zu nutzen und damit die Universität zu erreichen. Dass man aufgrund seiner Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann, das ist zum Glück megaselten. Daher steh ich generell auf dem Standpunkt, dass der Führerschein doch eher Luxus ist und daher zu den Dingen gehört, die Mann/Frau sich selber zusammen sparen muss.

    Ich wäre mit 18 nie auf die Idee gekommen, dass es da staatliche Möglichkeiten des Sponsoring gibt. Da es sie aber offensichtlich doch gibt wünsche ich natürlich viel Glück, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

    Jumanji

  • Hallo,
    wieso sollte ein Amt die Kosten übernehmen? Ich weiß nicht,wie du dich finanzierst, ob du Austauschstudent bist
    oder eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hast, du schreibst nur du seist "AUSLÄNDER"?

    Den Führerschein als Student bezahlt zu bekommen ist ausgeschlossen, du brauchst ihn ja nicht einmal.

    Auch alle anderen Personen mit speziellen Bedürfnissen(Behinderte) bezahlen ihren Führerschein selbst.

    Weshalb meinst du, du hättest besondere Ansprüche? Das wird aus deinem Text nicht klar.



    Übrigens, da Jumanji das geschrieben hat, zur Berichtigung:

    Mit 50% und G hast du keine Möglichkeit die Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr zu erhalten.

    Wünsche dir alles Gute, auch als Fußgänger.
  • Hallo,

    hmm.. ich korrigiere die Korrektur mal vehement. Die Voraussetzung für den käuflichen Erwerb der Wertmarke ist das Merkzeichen G verbunden mit dem Schwerbehindertenausweis (GdB mind. 50)...

    Guckst du hier...

    https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/freifahrt/

    Man muss sich nur entscheiden zwischen entweder Steuererleichterung fürs Auto ODER Freifahrt. Beides zusammen geht mit dem Merkzeichen "G" nicht.

    Jumanji
  • Jumanji hat geschrieben:
    Hallo,

    hmm.. ich korrigiere die Korrektur mal vehement. Die Voraussetzung für den käuflichen Erwerb der Wertmarke ist das Merkzeichen G verbunden mit dem Schwerbehindertenausweis (GdB mind. 50)...

    Guckst du hier...

    https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/freifahrt/

    Man muss sich nur entscheiden zwischen entweder Steuererleichterung fürs Auto ODER Freifahrt. Beides zusammen geht mit dem Merkzeichen "G" nicht.

    Jumanji


    Entschuldige bitte. ich war der festen Überzeugung, dass es erst ab 70% möglich ist.
  • Hi..

    irren ist menschlich und dafür sind wir doch alles Menschen... Der einzig unfehlbare glaubt der Papst zu sein...

    😀

    Jumanji
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