darf die Begleitperson vor dem Ziel aussteigen?

zB. Begleitperson steigt eine Haltestelle früher aus.

Antworten

  • Hallo,

    das ist leider eine etwas knappe Frage.

    Wer begleitet hier wen warum in welchem Verkehrsmittel und wer oder was sollte der Begleitperson verbieten vor dem Zie auszusteigen?

    Wenn Du ein paar mehr Details schreibst, steige die Chancen auf eine passgenaue und verlässliche Antwort ungemein.
    Beste Gruß, ananim
  • Hallo,

    jeder kann ein- und aussteigen, wo er möchte. Ich habe schon öfter Begleitpersonen unterwegs getroffen und wir sind den Rest zu zweit gefahren oder aber auch, dass die Begleitperson früher ausgestiegen ist. Man braucht ja trotzdem bei Bussen und der Bahn als Rollifahrer Hilfe vom Fahrer für die Rampe.

    Ich habe auch schon Begleitpersonen gehabt, die dann noch über meinen Ausstieg hinaus weiter fahren mussten. Die müssen dann natürlich ab der Haltestelle, wo ich weg bin ein Ticket haben.

    Jumanji
  • The user and all related content has been deleted.
  • Das Markenzeichen B bekommen Personen, die nicht im Stande sind, sich alleine sicher in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im öffentlichen Raum zu bewegen. Wer dazu doch im Stande ist, muss sich die Frage gefallen lassen, ob er das B zurecht hat.

    Grundsätzlich gibt es aber durchaus Situationen, in denen man erklären könnte, dass man keine Begleitung braucht, weil die Umgebung z.B. sehr vertraut ist... Kommt es Dennoch zu komplikationen, handelt man auf eigenes Risiko. Kommt es z.B. durch leichte Fahrlässigkeit der Bahn zu einem Personenschaden, wird man leer ausgehen. Da man ja davon ausgeht, dass Sich die Fahrgäste in einem gewissen Grad selbst helfen müssen.

    Es kann auch ein Problem sein, dass man nach dem Asussteigen nicht mehr vom Bahnsteig kommt, weil es eine kleine Störung unerwartetes Hindernis gibt.

    Eine Bahn ist aber kein Gefängnis. Das heißt, die Begleitperson kann natürlich später einsteigen oder früher aussteigen. Aber wie oben geschrieben, auf eigenes Risiko.
  • The user and all related content has been deleted.
  • Hallo Einbein,

    hmm zitieren bekomme ich gerade nicht hin... aber deinen ersten Satz:

    "Das Markenzeichen B bekommen Personen, die nicht im Stande sind, sich alleine sicher in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im öffentlichen Raum zu bewegen. Wer dazu doch im Stande ist, muss sich die Frage gefallen lassen, ob er das B zurecht hat. "

    den möchte ich doch kommentieren....

    Ich habe das B (schweres Asthma, dass ich ggf. nicht in der Lage bin, selber den Notruf abzusetzen) und auch meine blinden Freunde haben das B und wir sind auch häufig alleine unterwegs. Oftmals wird man einfach nur am Zielbahnhof abgeholt oder hingebracht. Für Umsteigen wird der Mobilitätsservice gesucht, wenn man den Bahnhof nicht kennt. Für Strecken, die bekannt sind, würden meine Freunde mir einen Vogel zeigen, wenn ich jetzt sagen würde, "ihr habt das B im Ausweis und dürft nicht mehr allein Zug fahren. Weder bei mir noch bei den beiden ist jemals jemand hingegangen und hat die Notwendigkeit des B angezweifelt. Man hat nicht immer jemand, der einem Händchen halten kann und begleiten. Es gibt genug Singlehaushalte UND streben wir nicht alle nach der größmöglichen Selbstständigkeit?

    Generell ist bei Unfällen etc. die Haftungssituation so, dass der, der Schuld ist haftet. Wenn ein Busfahrer dermaßen rüpelhaft fährt, dass man beim Anfahren erst mitten in den Bus geschleudert wird samt Rollstuhl und dann so stark bremst, dass nur die Stützräder einen retten und davor bewahren sich ein Loch in den Kopf zu schlagen, weil der Rollstuhl umkippt, dann ist der rüpelhafte Busfahrer Schuld und nicht der Behinderte im Rollstuhl, der allein unterwegs ist. Kein Begleiter der Welt kann einen im fahrenden Bus rutschenden Rollstuhl festhalten!!!! Wenn der Busfahrer schumihaft durch die Kurve jagt und der Blinde vom Stuhl rutscht, weil er die Kurve ja nicht sehen konnte und sich daher nicht krampfhaft festhielt, dann kann auch in dem Fall kein Begleiter den Sturz verhindern. Somit tragen beide Behinderte (leider Beispiele, die ich live erlebt habe) KEINE Schuld an dem Unfall. Der Verursacher ist der Busfahrer.

    Auf eigenes Risiko fahren alle... Behinderte und Nichtbehinderte....

    Kinder, die ein B und ein H im Ausweis haben, dürfen auch irgendwann den Schulweg alleine meistern, wenn die Behinderung und die Anleitung der Eltern es zulassen. DAS gehört alles zum selbstständigen Leben. Passiert dann ein Unfall, weil ein Autofahrer z. B. den Zebrastreifen missachtet hat, dann ist auch der Autofahrer Schuld an dem Unfall und nicht das behinderte Kind, weil die Begleitperson fehlt. Da würde vielleicht nachgefragt werden, ob das Kind die Fähigkeiten schon erworben hat.. aber niemand in Frage stellen, ob das B und H zu Unrecht gegeben wurde.

    Ich kann da echt nur mit dem Kopf schütteln...

    Jumanji
Diese Diskussion wurde geschlossen.