Erhalte ich noch Ergänzungsleistung wenn ich keine miete mehr zahle?

Guten Abend

Habe IV Rente und Ergänzungsleistungen. Wohne alleine in einer Wohnung. Habe leider Schulden und würde die gerne bald zahlen können..wenn ich nun zbs. meine wohnung kündige, also die Wohnungsmiete wegfällt, bekähme ich dann trotzdem noch Ergänzungsleistungen? Einfach natürlich nichts mehr für die Miete? Oder muss ich umbedingt eine Wohnung mieten, damit die EL nicht gesteichen wird?
Können Sie mir sagen wie das genau ist?
Dachte daran dann durch die Schweiz zu reisen und in der Zeit auf andere Möglicgkeiten der Übernachtung zurückzugreifen...die günstiger sind und somiit verbrauche ich ja nicht die über tausend franken an miete und könnte damit die Schulden abzahlen.

Hoffe auf Ihre Rückantworr. Danke

MfG; Luca.Gastel

Antworten

  • Guten Morgen Luca

    Herzlich willkommen in unserer Community. Schön, dass du uns gefunden hast.

    Es ist lobenswert, dass du deine Schulden möglichst schnell begleichen möchtest, aber ich bin nicht sicher ob die Kündigung der Wohnung eine wirklich gute Idee ist. Ich rate dir dringend mit den zuständigen Anlaufstellen der AHV/IV Kontakt aufzunehmen und das ganz genau abzuklären.

    Liebe Grüsse
    Maria

  • Hallo noch einmal.

    Mir geht es vorallem um die Frage , ob ich zu meiner IV Rente auch dann noch EL erhalte, wenn ich keine Miete zahlen muss. Die EL greift ja nicht nur für die Deckung der Miete, sondern auf für die KK , Lebensbedarf...


    Bitte nochmals um eine Rückantwort. Danke
  • Hallo Luca
    Ich habe Dein Post gelesen und bin nach der Durchsicht der amtlichen Formulare zu folgendem Schluss gekommen:
    Durch das Wegfallen der Wohnungsmiete werden sich Deine finanziellen Verhältnisse ja grundlegend ändern.
    Diese Änderungen musst Du als EL-Bezüger auf jeden Fall IMMER vorab der örtlichen Meldestelle angeben.
    Du wirst folglich nach einem Auszug aus der Mietwohnung auch keine Gelder mehr dafür erhalten.
    Mein Fazit: Bevor Du diesen Schritt ernsthaft überlegst solltest Du Deine Absichten der Meldestelle mitteilen und deren Reaktion abwarten - nur so kannst Du selber erwägen ob sich das Aufgeben der Mietwohnung auch wirklich lohnt.
    Ich befürchte dass sich das nicht lohnen wird und Du ohne feste Bleibe auch mit der amtlichen Meldestelle (welche einen festen Wonsitz vorschreibt) ins Gehege kommst.
    Ich hoffe, dass diese Gedanken und Überlegungen hilfreich waren und wünsche Dir alles Gute!

    Sjoerd (MyHandicap)
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