wie beeinflust der ausweis die anstehende rente,

bin jahrgang 55 und 45 jahre gearbeitet und sei 7 jahren diabedis 2.würde mit 62 in rente gehen wollen
abzüge ja oder nein,wenn wie hoch

Antworten

  • Sofern du einen "Schwerbehindertenausweis" hast, kannst du mit dem Jahrgang 1955 Abschlagsfrei (volle Rente) erst mit 63 und 9 Monaten in die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen (SGB IX)" gehen. Ein vorzeitiger Bezug der Rente "Altersrente für schwerbehinderte Menschen (SGB IX) heißt Kürzung um 0,3% pro Monat den man früher geht, für diesen Jahrgang, unabhängig der 44 geleisteten Arbeitsjahre. Frühestmöglicher Rentenbeginn erst mit 60 + 9 und 10.8% Abzug.
    Ein frühzeitiger Rentenbezug dieser Rente "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" beinhaltet nur 35 Versicherungsjahre.

    Es wäre Ratsam eher eine Rente für "besonders langjährige Versicherte" anzustreben (45 Versicherungsjahre = 63 Jahre und 6 Monate, SGB VI; Anrechnung der vollen Arbeitsjahre bei voller Rente).

    (Vertrauensschutzregelung ausgenommen)

    Gruß
    rollispeedy

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