Auf den Namen unserer schwerbehinderten, 19 jährigen Tochter, ist unser PKW zugelassen.

Tochter, 19 Jahre, schwerbehindert. Unser PKW ist auf ihren Namen zugelassen wird aber vin uns finanziert.. Zählt der PKW als Vermögen meiner Tochter bei Beantraung von Grundsicherung?

Antworten

  • Wenn die Fahrzeugpapiere auf den Namen der Tochter ausgestellt sind "JA". Dabei ist es unerheblich wie das Fahrzeug finanziert wird. Ist aber bei der Berechnung der Grundsicherung nicht von ausschlaggebender Bedeutung, sofern es keine Auto der Luxusklasse ist und die Unterhaltung des Kfz nicht den regulären Rahmen sprengt.

    Gruß
    rollispeedy
  • rollispeedy hat geschrieben:
    Ist aber bei der Berechnung der Grundsicherung nicht von ausschlaggebender Bedeutung, sofern es keine Auto der Luxusklasse ist ...

    Gruß
    rollispeedy



    Da mache ich aber doch mehr als drei Fragezeichen dahinter. Im Rahmen des SGB II (ALG II) gehört ein Auto bis 7500€ zum Schionvermögen. Im Bereich des SGB XII ist ein solches Auto kein Schonvermögen. Das Schonvermögen bei Grusi liegt bei 1600/2600€. Ist es mehr Wert müsste es verkauft werden. Ist das Fahrzeug zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben auf Grund der Behinderung notwendig, kann ein Verkauf nicht verlangt werden.

    so ganz auf die Schnelle


  • Hallo,

    wenn das Auto aufgrund der Schwerbehinderung benötigt wird, dann gilt es NICHT als Vermögen. Es darf behalten werden, aber es gibt nichts mehr vom Amt, um es zu finanzieren oder zu reparieren oder anzuschaffen. Es muss lediglich beim Amt angegeben werden.

    Hatte es gerade im Rahmen des persönlichen Budgets, wo man ebenfalls nur das Schonvermögen haben darf.

    Jumanji
  • Hallo Soja

    jetzt noch einmal etwas genauer und mit Quelle. Wie gesagt im SGB II (ALGII (Hartz IV)) wird ein Auto bis 7500€ nicht angerechnet. Bei Grundsicherung, also SGB XII aber schon.

    "Anders als in § 12 Absatz 3 Nr.2 SGB II werden angemessene KfZ als Vermögen im SGB XII nicht von der Anrechnung ausgenommen. "

    Daher grundsätzlich werden selbst angemessenen Autos (muss also kein Luxus sein) angerechnet. Damit dies nicht der Fall ist, muss die typische Vermögenslage zu einer besonderen werden. (Härtefall). Bei einer 19 jährigen Grusi-Empfängerin dürfte dies aber der Fall sein. Je nach dem wie das Grusi-Amt drauf ist, muss man es "hinten ein bisschen rum lupfen" 😛


    http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/109609-halter-und-versicherungsnehmer-fuer-fahrzeug-trotz-grundsicherung


  • Aufpassen bei KFZ-Steuer-Befreiung:
    Wenn für das Fahrzeug Befreiung der KFZ-Steuer (bei G oder aG...) beansprucht wird, darf es nur für Fahrten von dem Behinderten selbst oder für Fahrten in seinem Auftrag (um ihn abzuholn oder zu bringen oder etwas für ihn persönlich zu besorgen) genutzt werden.