warum bekommen kinder mit ADHS mehr prozente als kinder mit angeborene operierte herzfehler?

Nach 3 Operationen am herzen,ein leben lang blutverdüner einnahme,wird die Behinderung nach 14 jahre statt 50% auf 30% gesenkt.Kinder mit ADHS haben 50% Behinderung.ich finde die relation ziehmlich verkehrt.Meine tochter ist nicht gesund,aber weil es ihr gut geht,(und das entscheiden beamte!!!) soll sie auf den einzigen Vorteil was sie zur zeit hat und zwar kostenlosen Straßenbahn fahren.Denn andere kosten hat der Staat dabei mit ihr nicht!
Wer hat Erfahrung damit.ich möchte alles dafür tun damit alles mit grechtigkeit behandelt wird.Danke im vorraus.Daniela

Antworten

  • Bei der GdB-Bewertung geht es nicht um die Erkrankung oder um die Behinderung (z.B. Blind, MS, Herzschrittmacher) Sondern wie viel Behinderung hat zB. ein blinder Mensch beim Sehen und damit einen Nachteil am gesellschaftlichem Leben und im Bereich seiner Lebensgestaltung.

    Blind = wie viel, wie hoch ist die Einschränkungen am täglichem Leben und der Teilhabe?
    Nun müssen hier klar diffundierte Tatsachen gesagt werden können (so doof wie es sich auch anhört): Orientierungseinschränkungen (wo bin ich - keine visuellen Wahrnehmungen) , Leseeinschränkung, Die Wahrnehmungseinschränkungen (wer ist in meiner Umgebung bin ich alleine oder in Gesellschaft usw.)
    Psychische Belastungen die dadurch auf jemanden wirken sind ebenso zu berücksichtigen - Angst sich außerhalb der Wohnung zu bewegen... usw.

    Also, es kommt nicht darauf an, was ich habe, sondern welche Einschränkung habe ich mit der gesundheitlichen Einschränkung.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo,

    wenn es Dir darum geht, dass die Behörde die Entscheidung ggf. ändert, müsstest Du Widerspruch einlegen und das fristgerecht. Ob das aussichtsreich ist, kann ich nicht beeurteilen.

    Wenn es Dir darum geht, dass die Richtlinien für die Einstufung in Bezug auf GdB geändert wird, müsstest Du eine politische Kampagne organisieren - Aussicht auf Erfolg scheint mir fraglich.

    Ansonsten: wie sich aus dem, was rollispeedy schrieb, ergibt: Es ist für die Bemessung des GdB irrelevant, ob Deine Tochter schon drei Operationen hatte, solange sich daraus aktuell keine Einschränkungen mehr ergeben. Auch bei Kindern mit ADHS hängt der GdB im Übrigen von ihren konkreten Einschränkungen ab. Mehr Infos dazu hier: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/ADHS---Behinderung-639.html

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo,

    man kann Äpfel nicht mit Birnen vergleichen. Eine Herzerkrankung ist etwas anderes als ein ADHS. Eine Querschnittlähmung etwas anderes als ein Schlaganfall.

    Wenn deine Tochter Einschränkungen im Gehen hat durch die Herzerkrankung, wie Luftnot, Schwäche, etc. dann hat sie Anspruch auf das G. Wenn nicht, dann eben nicht.

    Mir hat man beim aG gesagt, dass ich einem "beidseits Oberschenkelamputierten gleichgestellt sein müsste", was die Auswirkungen im Gehen angeht. Das dem Amt klar zu machen war nicht einfach... Allein diese Aussage macht schon mehr als deutlich, das man Krankheiten und Behinderungen nicht vergleichen kann. Selbst wenn man zwei gleichaltrige Menschen denen beide Oberschenkel fehlen miteinander vergleichen wollte, würden sich in den Auswirkungen erhebliche Unterschiede ergeben können. Einer kann mit Prothesen laufen wie ein junger Gott und der andere hängt im Rollstuhl fest und kann die Prothesen nicht mal an haben, um sich vom Rolli aufs Klo zu verfrachten.

    Jumanji
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