Unterschied zw. Altersrente für schwerbehinderte Mensch. 50%, jetzt 60% aber Altersrente.

steht mir Grundsicherung zu, oder nicht?

Antworten

  • Ab 01.07.2013. habe ich Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekomen. Ich hatte GdB 50%. Ab dem 20.08.2014, ist GdB 60% mit Merkzeichen G. Altersrente für schwerbehinderte Menshen. Ab 01.07.2015 bekome ich Altersrente. Wie kann ich das verstehen? Steht mir Grundsicherung zu oder nicht? Ich bin von NRW nach Rheinland-Pfalz umgezogen, wollte Antrag auf Grundsicherung stellen. Im Amt ist mir gesagt worden: oder Wohngeld oder garnichts. Wir haben sie nicht hergebeten. Ich möchte gerne wissen ob mir Grundsicherung zusteht oder nicht
  • Hallo Hilda,

    Du schreibst leider nicht ganz klar, aber wenn ich das richtig verstehe, bekommst Du eine Altersrente und möchstest jetzt wissen, ob Dir auch noch Grundsicherung zusteht, ja?

    Das können wir Dir hier nicht beantworten, denn das hängt von der Höhe Deiner Rente ab. Grundsicherung erhalten diejenigen, deren Renten nicht hoch genug sind, um das abzudecken, was als Minimalbedarf gilt; dafür gibt es festgelegte Sätze.

    Wenn Dir die Behörde gesagt hat, dass in Deinem Fall nur Wohngeld in Frage kommt, kann das darauf hindeuten, dass Deine Rente zu hoch ist, um noch Grundsicherung zu bekommen. wenn Du es genau wissen willst, solltest Du entweder mit Deinem Rentenbescheid zu einer Beratungsstelle vor Ort gehen oder Du kannst auch - das ist aber aufwändig - einfach einen Antrag auf Grundsicherung stellen und dann wir das Amt berechnen, ob Dir etwas zusteht oder nicht.

    Besten Gruß, ananim
  • Die Rente wegen Schwerbehinderung (SGB IX) steht jedem zu, der einen Schwerbehindertenstatus von einem GdB 50 und mehr hat und das erforderliche Alter erreicht hat. Eine Umwandlung in eine andere Rentenart ist mir nicht bekannt...ist auch theoretisch nicht möglich.
    Ob der GdB über 50 ist, spielt dabei keine Rolle.

    Alle Personen die eine reguläre Rente, Rente wegen Schwerbehinderung oder eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen haben einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn Sie trotz Rentenbezug sozialabhängig werden (Düsseldorfer-Tabelle). Es ist egal wo der Wohnsitz in Deutschland besteht oder wenn man innerhalb Deutschland umzieht. Die Leistung wird vom Sozialträger (Grundsicherungsamt) des Wohnortes bezahlt.

    Scheint eine sehr unaufgeklärte Mitarbeiterin zu sein.

    Gruß
    rollispeedy
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