Jobcenter sanktioniert Behinderten

Hallo liebe Forum Leser und Leserinnen,

Ich würde euch gerne mein Problem schildern und hoffe, dass mir eventuell der eine oder andere einen Ratschlag geben kann.

Auf Grund einer psychischen Erkankung habe ich seit ca einem Jahr einen Schwerbehindertenausweis mit 50 GDB. Selbstverständlich befinde ich mich aktuell in ärztlicher Behandlung. Wegen dieser Behinderung konnte ich nun mehrmals einen Meldetermin nicht wahrnehmen. Leider ging es mir so schlecht, dass ich nicht mal das Haus verlassen konnte. Von daher war es mir nicht möglich, einen Arzt aufzusuchen und mir eine Krankmeldung bzw ein Attest austellen zu lassen. Ich habe ein Schreiben an das Jobcenter aufgesetzt, aus dem hervorgeht, dass ich auf Grund meiner Behinderung die Meldetermine nicht wahr nehmen konnte.

Trotzdem hat mir das Jobcenter die Leistungen gekürzt. Erst um 10 Prozent dann um weitere 10 Prozent und seit dem 20.07.2016 auf 100 Prozent. Das bedeutet, dass ich weder meinen Regelsatz bekomme noch die Miete, Krankenversicherungs Beiträge etc..

Nicht nur dass ich deswegen von einer Obdachlosigkeit bedroht bin, ich habe nicht mal Geld, um mir meine lebensnotwendigen Medikamente zu kaufen, die ich regelmäßig brauche.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Was kann ich jetzt am besten machen?

Kurz zur Info, ich bin 26 Jahre alt und wohne alleine.

Bin für jeden Tipp sehr dankbar,.

Antworten

  • Na, da hast du es wohl auf die Spitze getrieben!

    1. Auch ein Arzt macht Hausbesuche und stellt nach dem Besuch einen Krankenbescheinigung aus, die man zugeschickt bekommt. Diese kann man auch an die ARGE oder der gleichen senden.
    2. Nach Kenntnisnahme der Krankenmeldung bei der ARGE, ist die Arge nicht berechtigt wegen "Nichterscheinung" Leistungen zu kürzen. Wenn die ARGE hier noch bedenken hat, ...sollen sie in diesem begründeten Fall Aussendienstmitarbeiter los schicken oder den MDK beauftragen.

    ...also, setz dich mit deinem behandelnden Arzt in Verbindung. Las dich umgehend Krank schreiben. Leg Widerspruch ein gegen die 100% Kürzung und sage gleich aus, das du bei einer "Nichtweitergewährung Leistungen nach SGB XII" beantragen musst.

    Gruß
    rollispeedy

    (ich hoffe mal, das deine Schilderung der Tatsache entsprechen, ...klingt ein wenig..... 🥺 🥺 )
  • Hi

    vorweg: Meines Wissens nach bezieht sich die Sanktion nur auf den Regelsatz, d.h Miete und KK müssen weiterhin übernommen werden. Dann Lebensmittelgutscheine beantragen! (Hier stellt sich natürlich die Frage, wer kauft für dich ein)

    Ich war mal 6 Monate krankgeschrieben - ziemlich heftig. Konnte ebenfalls das Haus nicht verlassen, nicht einmal bis zum Briefkasten kam ich. Lebensmitteleinkäufe habe ich privat geregelt ( REWE online, Pizza Express, Freunde usw.) Krankmeldungen waren auch kein Problem. Mein Arzt wusste ja von der Situation. Ich habe sie also ohne Arztbesuch erhalten bzw. er hat sie gleich an die KK und den Arbeitgeber weitergeleitet. Die Kasse war auch informiert und es war kein Drama, wenn die Krankmeldung nicht lückenlos war.
    Ein Schreiben von dir, dass du den Termin wg. dies oder jenem nicht wahrnehmen kannst, klappt natürlich nicht. Mein Arbeitgeber hätte mir was gehustet, wenn ich ihm schrieb die nächsten 6 Monate kann ich nicht.
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