Können Behinderte das Merkzeichen H auch wegen Demenz und Orientierungslosigkeit erhalten?

Wenn jemand sich selbständig anziehen kann, aber mehrmals pro Woche zu Ärzten und Therapien muss, die er nur mit Begleitung erreichen kann, da er nicht in der Lage ist eine Adresse selbständig zu finden oder gar wiederzuerkennen - steht ihm das Merkzeichen H zu?
Besten Dank für Ihre Hinweise!

Antworten

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  • Wenn die Ärzte die gesundheitlichen Einschränkungen bestätigen, so wie du es beschreibst, JA.
    (User "jenner" hat ja dazu bereits ausführliche Erklärungen gegeben)

    Dann müssen eigentlich nur die erforderliche aktuellen ärztlichen Befundberichte, mit den entsprechenden Diagnose und Untersuchungsbefund, an das Versorgungsamt gesendet werden - mit der Bitte um eine Ergänzung des Merkzeichen "H"(GdB - Änderungsantrag.( oder ggf. Erstantrag)

    Eine Link:
    http://www.versorgungsaemter.de/Antraege_index.htm

    Hier können die Anträge am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden und viva Post an das Versorgungsamt abgeschickt werden (PDF-Formulare) .

    😺 🥺 😉
    rollispeedy
  • Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!
    Liebe Grüße
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