rückwirkende Grundsicherung aufgrund fehlender Behördenunterlagen und Info

Habe vorübergehend Betreuung übernommen. Diese Person war schon mehrere Jahre in der Grundsicherung. Aufgrund einer Wohngelderhöhung flog die Person raus. Darauf Schwerbehinderung beantragt, rückwirkend per 01.01.16 bewilligt mit Kennzeichen G, somit werden 17 % vom Sockelbetrag berücksichtigt und damit ist Person wieder in der Grundsicherung, aber
erst ab Antragstellung, jetzt im Aug. Eine frühere Antragstellung war aber mangels fehlender Behörden-Unterlagen nicht möglich.
Gibt es in solchen Fällen gesetzliche Ausnahmeregelungen und/oder evtl. Ausschöpfen von Toleranzmöglichkeiten?
Über fundierte Infos wäre ich dankbar oder muß ich kapitulieren?

Antworten

  • Regulär gibt es schon Ermessensspielräume der Sachbearbeiter. Hat aber dennoch, wir leben in Deutschland, bestimmte Kriterien!
    Ein "zurück Datieren" ist in diesen Fall dann möglich, wenn man "glaubhaft nachweisen" kann, das es an der Behörde oder Ämtern gelegen hat, das Unterlagen nicht rechtzeitig zu Verfügung gestanden haben.
    Ist jedoch oft nicht möglich, da die "Mitwirkungspflicht" des Antragstellers nicht gegeben ist - sprich "rechtzeitige Beantragung" und verweis auf laufende Bearbeitungen in anderen Ämtern oder Behörden. Fehlendes Nachreichen der Unterlagen...usw.

    Gruß
    rollispeedy
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