ich habe 40 Prozent Grad d. Behinderung was trifft auf mich zu.Habe jetzt 39 Arbeitsjahre.

Bei 40 Prozent Behinderung kann ich gleichgestellt werden , um eher in Rente zu gehen.Wo beantrage ich das ?

Antworten

  • Sofern eine Gleichstellung anerkannt wurde, kann bei allen Rathäusern oder Gemeindeverwaltungen und auch bei der DRV ein Antrag gestellt werden. Rathäuser oder Gemeindeverwaltungen ziehen sich jedoch vermehrt aus der Beratung heraus und nehmen nur den Antrag entgegen.
    Bei allen Rentenversicherungsämtern (DRV) sowie bei den Versichertenältesten der DRV kann auch beim Ausfüllen, des Rentenantrags, geholfen werden. Meist ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
    Ansonsten sind keine Institutionen berechtigt, Anträge entgegen zu nehmen.

    Über einem Fachanwalt für Rentenversicherungen kann auch ein Rentenantrag gestellt werden, jedoch muss man mit einer Honorarrechnung rechnen, die man selber zu zahlen hat. Aber der Anwalt muss den Antrag ebenso an einen der oben genannten Stellen einreichen bzw. weiter leiten.

    Gruß
    rollispeedy

    (Die Gleichstellung stellt man bei der "Bundesagentur für Arbeit"
    Antrag:
    http://www.schwbv.de/text/gleichstellung/antrag_zur_gleichstellung.pdf )
  • Hi,

    eine Gleichstellung ist möglich, wenn der Arbeitsplatz in Gefahr ist oder wenn dadurch die Vermittlungschancen besser werden .Dadurch hast du auch den erweiterterten Kündigungsschutz.

    Aber für die Rente für Schwerbehinderung sind bei Rentenbeginn ein "echter" GdB von 50 notwendig.
    Kurz gesagt - mit einer Gleichstellung kannst du nicht früher in Rente

    Klaus


  • Hallo Klaus,
    das ist sooo nicht ganz richtig.
    Die DRV hat unter Umständen eigene Verwaltungsrichtlinien, die es möglich machen könnten, jemanden diese Rente zu gewähren in bestimmten gesundheitlichen, arbeitsmarktpolitischen Zusammenhängen oder in Abhängigkeit der anerkennenden Stelle einer Behinderung (MdE) oder der Gleichstellung durch die Bundesagentur für Arbeit.

    (Grundsätzlich hast du aber Recht!)

    Gruß
    rollispeedy

    PS: Es wird auch Ausdrücklich im Rentenantrag danach gefragt, ob eine Gleichstellung erfolgte

    re.JPG 43.1K
Diese Diskussion wurde geschlossen.