Was tun wenn IV zwingt Medikamente einzunehmen?

Meine Freundin hat Psychische sowie Physische Krankheiten. Von der Agoraphobie, welche Sie ohne Medikamente Schritt für Schritt am bekämfpen ist, und auf gutem Weg ist. Bis hin zu Morbus Brechteref ( eine Art Rheuma ). Nun ist meine Freundin nach über 6 Jahren IV-Anmeldung in die Integrationsabklärung. Sie macht schön was Sie kann. Wenn Sie mal nicht arbeiten kann, ist es aus körperlichen Gründen. Psychisch gesehen geht es Ihr bis jetzt viel besser!! Sie ist sogar an der Autoprüfung und wir gehen öfters raus, Essen oder unter Menschen ( eher kleine Veranstaltungen, aber unter Menschen ). Jetzt will die IV dass meine Freundin Antidepressiva nimmt. Als Sie vor Jahren mal diese Medikamente nahm, war Sie nicht mehr ansprechbar / zurechnungsfähig. Da es Ihr ja Psychisch besser geht sehen wir nicht ein wieso Sie nun einen Schritt zurück gehen sollte. Ich weiss dass es Ihr schlechter gehen wird mit Medikamenten. Sie hat Freude an der Arbeit in der betreuten Werkstatt, Sie kann aber körperlich nicht mehr als 4,5 Stunden. Das hat mit der Psyche nichts zu tun, sondern mit dem Körperlichen. Jedoch wird dies nicht beachtet. Leider macht Ihr die IV jetzt Druck dass Sie Medikamente nehmen soll, obwohl sogar Ihre Psychologin findet dass dies der falsche Weg wäre. Bitte um Tipps. Habe Angst das der ganze Druck Sie wieder einstürzen lässt.

Antworten

  • Such mal in deiner nähe einen Anwalt für Sozialrecht, lasst euch einen Termin geben und geht zusammen dahin.

    Erklär ihm euere finanzielle Situation es gibt Prozesskosten hilft, die kann man beantragen. Der Anwalt weiss aber dann bescheid was zutun ist. Das werden ein zwei harte Tage für deine Freundin aber dann habt ihr jemand der sich dem annimmt.

    Wenn euch mit so harten Sachen gekommen wird, nicht lange fackeln und gleich zum Anwalt.
  • Hallo Dawe

    Grundsätzlich ist die IV nicht befugt, eine Medikation zu erzwingen. Es stellt sich aber die Frage, ob die Medikation zumutbar ist und inwiefern diese zur Schadenminderungspflicht des Versicherten gehört.

    Wenn die persönliche Psychologin sich gegen eine Medikation ausspricht, denke sollten man sich wehren resp. das Gespräch mit der IV suchen und mit klaren Argumenten sagen, wieso man gegen diese Medikation ist.

    Aus der Ferne und ohne den Fall genauer zu kennen, kann aber keine pauschale Antwort gegeben werden.

    beste Grüsse Simon
Diese Diskussion wurde geschlossen.