muss bei barrierefrei auch der Übergang von Wohnung auf Terrasse (jetzt 15 cm Stufe in Neubau) eben
MyHandicap User
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in unserer neu gekauften Wohnung (Kleine Penthousewohnung) ist eine 15cm Stufe von Innen nach Außen.
Architekt meint, der Übergang muss nicht barrierefrei bzw. Rollstuhlgerecht sein. Stimmt das so ?
Architekt meint, der Übergang muss nicht barrierefrei bzw. Rollstuhlgerecht sein. Stimmt das so ?
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Antworten
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Also, nach der Landesbauordnung ist eine Wohnung barrierefrei, wenn sie nach der DIN 18040 gebaut wurde.
Da Terrassen und Balkone zur Wohnung gehören, dürfen "keine Hindernisse" bestehen.
Halten sie diese Normen nicht ein, ist die Wohnung auch "nicht Barrierefrei"!!!!
Gruß
rollispeedy
PS: viele Wohnungen werden unter den Slogan "weitgehend barrierefreie ... , behindertenfreundliche ..., seniorengerechte ...usw. angeboten - weil eine tatsächliche barrierefreie Wohnung es nicht gibt.
Beispiel: Ein blinder Mensch braucht eventuell akustische oder taktile Hinweise in der Wohnung.
Stufen sind hier weniger das Problem, wenn die taktile Hinweise am Handlauf sind oder im Fahrstuhl eine Ansage ertönt, wenn die entsprechende Etage erreicht wurde.
Kleinwüchsige Menschen habe wiederum ganz andere Ansprüche an Erreichbarkeit von Schaltern und sonstigen Bedienelementen.
Jemand der wiederum mit dem Rollator oder Rolli unterwegs ist, der hat andere Ansprüche an Barrierefreiheiten.
Und so sieht es mit jedem "Handycap" anders aus.
Es ist Sinnvoll, bevor man einen Kauf tätigt, mit den Plänen zu einem Sachverständigen für Barrierefreiheit zu gehen und mit ihm die Baupläne gemeinsam bespricht. Hier kann auf die individuellen "Knackpunkte" hingewiesen oder erarbeitet werden.
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Hall Rollibaer,
Stimme Rollispeedy voll zu.
Aber....ihr habt die Wohnung ja gekauft.
Also...was hindert euch daran das Problem baulich beseitigen zu lasse?
Ich denke mal das euch die Wohnung gefällt,sonst hättet Ihr diese ja nicht gekauft.
Klar...Ihr könnt euch jetzt auf einen Rechtsstreit einlassen.Aber was bringt das außer kaputte Nerven
und ein mit Pech ein leeres Konto?
Vorschläge und Kosten einholen,dem Verkäufer vorlegen und eine Einigung suchen.
Gruß
Ralf
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)
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Ich würde auch versuchen mich außergerichtlich zu einigen. Falls das nicht klappt, einfach auf eigene Kosten ne kleine Rampe bauen...
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Wurde die Wohnung denn als barrierefrei beworben und verkauft?
Falls ja, sollte der Verkäufer doch ganz klar in der Pflicht stehen, diese Barrierefreiheit zu gewährleisten..
Und dass eine Stufe von 15cm zwischen zwei Bereichen der Wohnung NICHT barrierefrei ist, sollte wohl kein Diskussionsgegenstand sein..
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Ralf Rumpf hat geschrieben:
.... Aber....ihr habt die Wohnung ja gekauft.
Also...was hindert euch daran das Problem baulich beseitigen zu lasse?
Ich denke mal das euch die Wohnung gefällt,sonst hättet Ihr diese ja nicht gekauft.
Ralf
Das sehe ich genauso, wenn mir etwas nicht gefällt oder passt kaufe ich es doch nicht 😳 🥺
-in diesem Fall die neue Wohnung-
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