Beihilfe bei Beschäftigung eines Mitarbeiters mit Behinderung

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben einen Mitarbeiter mit Lernbehinderung in unserer Produktion eingestellt, der aufgrund seiner Behinderung nur bedingt einsetzbar ist und an der Position auch verständlicherweise wesentlich langsamer als seine Kollegen arbeiten kann. Da der Mitarbeiter sehr zuverlässig ist, möchten wir ihn gerne auch weiterhin beschäftigen. Allerdings ist es uns nicht möglich ihn zu dem selben Stundenlohn von € 8,50 wie alle anderen Mitarbeiter zu beschäftigen, da er aufgrund seiner Behinderung nicht die selbe Leistung wie die anderen erbringen kann. Ist es möglich eine dauerhafte Beihilfe vom Arbeitsamt zu bekommen oder gilt das nur für das erste halbe Jahr, das wir schon ausgeschöpft haben. Ich freue mich über eine Antwort. Herzliche Grüße. Anja Nitsche

Antworten

  • Es wundert mich eher, das ein Arbeitgeber hier in diesem Forum so eine Frage stellt!
    In der Regel ist der Ansprechpartner für Arbeitgeber das Integrationsamt oder die Bundesagentur für Arbeit. Bei Finanzieller Förderung des Behindertenarbeitsplatzes im Bezug auf Barrierefreiheit gibt es ebenso von der KfW Förderprogramme.
    Hinzu kommt, das im Rahmen des Arbeitsplatzgestaltung Fördermöglichkeiten durch die Sozialkassen mitfinanziert werden, wo durch der Arbeitgeber keine betrieblichen Mehrausgaben hat im gegenteil - eher er noch dadurch profitiert.
    Ich glaube auch, es ist gut, das es einen Mindestlohn gibt, dadurch werden Menschen mit Behinderung, die um Ihre Lage sehr wohl wissen, nicht komplett ausgenutzt, da diese sich meist nicht zu wehr setzten oder Ihre Ansprüche gelten machen wegen der Angst um Ihren Arbeitsplatz.

    Hinzu kommt, das bei einer bestimmten Betriebsgröße auch die Ausgleichsabgabe entfällt, wenn man behinderte Menschen beschäftigt.
    Ich denke auch, die Qualität der Arbeit und die Zuverlässigkeit eines solchen Mitarbeiters ist ebenso zu berücksichtigen.
    Wobei bei der Qualität meist nicht der entsprechende Lohn/Gehalt zu anderen Mitarbeitern gewürdigt wird und oft behinderte Menschen unterbezahlt bzw. benachteiligt werden.
    Mehr möchte ich mich hier dazu nicht äußern!

    Gruß
    rollispeedy


  • Hallo rollispeedy,
    vielen Dank für Ihre Antwort und die Information.
    Ich hatte zuvor bei dem Portal My Handicap angerufen, um zu erfahren, an wen ich mich mit dieser Frage wenden
    könnte und habe dann die Antwort bekommen, dass ich meine Frage in das Forum stellen sollte.
    Ich werde mich an das Integrationsamt wenden.
    Vielen Dank nochmal.

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