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Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, dann ist der Verwaltungsakt abgeschlossen. Außer der Widerspruch konnte aus gesundheitlichen Gründen (Klinikaufenthalt und der gleichen) nicht Fristgerecht eingelegt werden.
Ansonsten „Neuantrag“ stellen.
Dürfte aber dann kein Problem sein, einen neuen Bescheid zu erwirken.

Gruß
rollispeedy