Rente mit 61 und 50 Prozent Behinderung

Meine Mutter War seit 2012 krank geschrieben und bekommt ab August 2016 94 Euro Hartz 4. zusammen mit ihrer Witwenrente verfügt sie dann über nicht ganz 600 Euro im Monat , davon muss sie Miete zahlen und leben. Das ist in meinen Augen völlig unmöglich. Am 1.9.2016 hat sie ihre 45 Arbeits Jahre vollendet. Sie ist am 16.12.1954 geboren. Sie darf laut Arbeitsamt nur 2,25 Stunden in der Woche arbeiten , was aber in ihrem gelernten Beruf als Krankenschwester einfach nicht machbar ist und ihr Arbeitgeber dafür auch nichts anbieten kann. A
Ausserdem hat sie zurzeit einen gebrochenen Fuß und starke psychische Probleme, so daß sie eigentlich auch keine Arbeit mehr aufnehmen kann.Eine altersteilzeit besteht nicht.Hat sie irgendeine Möglichkeit ,vorzeitig in Rente zu gehen oder irgendwelche anderen Optionen. Vielen Dank schon imVorraus.

Antworten

  • Denke, 600€ ist ein bisschen knapp...

    Wenn die Arbeitsleistung bei 2 Std/ Tag liegt, sollte sie einen Rente wegen Erwerbsminderung beantragen und gleichzeitig einen Schwerbehindertenausweis.
    Alles weitere wird sich durch diese Anträge ergeben. Sollte anschließend eine zu geringe Rente zur Auszahlung kommen, besteht die Möglichkeit der Grundsicherung.

    Gruß
    rollispeedy
  • Noch eine Ergänzung:
    Möglich wäre jetzt bereits die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit Abschlägen, dürften zum 01.09.2016 vermutlich 7,2% sein). Die Variante der Altersrente für besonders langjährig Versicherte würde erst in 2018 in Betracht kommen.

    Bitte für genauere Auskünfte die Beratung der Rentenversicherung nutzen:
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
  • Deine Link ist eine wenig irreführend.

    Um eine "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" zu beantragen - muss eine Schwerbehinderung anerkannt sein.

    Es gibt dazu auf der WEB-Seite der "Deutsche Rentenversicherung" diese Info:
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/03_altersrente_schwerbehinderte_menschen.html

    Wer diesen Status der Schwerbehinderung (GdB min. 50 ) nicht hat, kann diese auch nicht beantragen und es ist empfehlenswert dann die "Rente wegen Erwerbsminderung" zu beantragen.
    Sollte ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt sein, wird erst abgewartet, ob dieses auch so bewertet wird. Kann aber im Rentenantrag extra dokumentiert werden.

    Gruss
    rollispeedy
  • Angesichts der Überschrift "Rente mit 61 und 50 Prozent Behinderung" bin ich von einem anerkannten GdB 50 ausgegangen.
  • Meine eigentlich deine "Link" 🥺
    Die führt zu einer Auskunft und Beratungsmöglichkeit... 😺 😉

    Aber dennoch,
    Mit dem Jahrgang 1954 hat sie die Möglichkeit mit 63 Jahren und 8 Monaten eine Rente für Schwerbehinderte zu beantragen.
    Eine Rente mit 60 und 8 Monaten ist mit 10,8% Abschlägen zu rechnen. Da sie nun aber schon 61 ist, können pro Monat 0,3% hinzu gerechnet werden. Also je später die Rente mit 60+ in Anspruch genommen wird, desto weniger Abzüge (Ist ja bereits fast 62). Oder ob sie abwartet mit einer Rente wegen besonders langjährig Versicherte (Nahlesrente, 45 Versicherungsjahre und mit 63 in Rente) ist dabei unerheblich. Beide Rentenarten sind mit 63 und 8 Monaten zu haben ohne Abzüge.
    Was anderes gibbets nitt - außer die reguläre Altersrente 65 Jahre/ mit 45 Versicherungsjahre, bei weniger als 45 Versicherungsjahren die Altersrente mit 65 und 8 Monaten. Kommt aber wohl nur für Leute in Frage, die sooo lange arbeiten möchten, da eine nicht in Anspruch genommen Regel-Altersrente wiederum vergütet wird. Und die Berechnung erst nach der regulären 65+ Regelung berechnet wird.

    Gruß
    rollispeedy
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