Bei Verhinderung der Pflegeperson kann man doch erbrachte Leistungen durch Dritte gegenüber der Krankenkasse abrechnen?!
Pflegestufe 1
1. Bei Ersatzpflege durch nahe Verwandte (Pauschalbetrag) €474,00
2. bei nachgewiesenen erstattungsfähigen Kosten für die Ersatzpflege € 1612,00.
Kann man beide Beträge abrechnen oder kann der Betrag als Gesamtbetrag € 1612,00 nicht übersteigen?
Danke für die Hilfe und eine gute Zeit
Erstattungsabrechnungen müssen Sondiert gelistet werden, somit kommen keine Missverständnisse auf.
Gruß
rollispeedy
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