Taxikostenübernahme durch Arbeitgeber?

Auf Anordnung meines Arbeitgebers mußte ich nach Berlin fahren und dort in einem Kino eine Arbeitsschutzbelehrung und weitere Bemerkungen der Betriebsleiterin gemeinsam mit ca. 800 weiteren Mitarbeitern anhören.
Ich selbst habe 2 Unterschenkel-Prothesen und bin zu 100% schwerstbehindert mit Mz G, a.G., H und B, was mein AG seit über 35 Jahren weiss. Mit der Bahn fuhr ich mühselig nach Berlin, vom Bf zum Kino und zurück jeweils mit einem Taxi. Mein AG weigert sich, die Taxikosten in Höhe von ca. 32 Euro zu übernehmen, ich hätte ja mit meinen beiden Prothesen mehrere hundert Meter zur nächsten Straßenbahnhaltestelle laufen können. Was kann ich noch unternehmen, dass der Ag mir die Taxikosten doch noch vollständig erstattet? Bleib ich auf den 32,00 € Kosten sitzen?

Antworten

  • Hallo Hanseat,

    Das ist eher eine Sache für das Arbeitsamt.
    Durch die Maßnahme des Arbeitgebers gehört das zur Arbeit, die Du nachweislich ohne solche Hilfe nicht schaffst.
    Der Erhalt des Arbeitsplatzes ist aber nur so zu schaffen, also liegt die Erhaltung des Jobs im Interesse des Arbeitsamts und in deren Zuständigkeit.

    Du kannst aber auch noch versuchen die Kosten beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend zu machen, als Arbeitskosten, die außer der Regel angefallen sind.

    LG

    Surfer