Behinderten WC & Euroschlüssel

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Mein Bruder ist Betroffener (hat das Mz BL, B und GdB 100). Nun musste er kürzlich auf einer Fahrt mit einem Bekannten leider feststellen dass ein Betreiber einer Autobahnraststätte das Schloss an der Behindertentoilette gegen ein Schloss welches nicht mehr mit dem Euroschlüssel geöffnet werden kann ausgetauscht hat. Er begründete dieses gegenüber meinem Bruder damit, dass mit dem Euroschlüssel zu oft Missbrauch betrieben wird. Die Folge war, mein Bruder musste an der Kasse seinen Euroschlüssel als Pfand hinterlegen um den Schlüssel für das ausgetauschte Schloss zu erhalten.

Ist solches, also Austausch des Schlosses erlaubt?
Kann der Betreiber der BAB-Raststätte von berechtigten Schwerbehinderten verlangen zu belegen, dass sie berechtigt sind die Behindertentoilette aufsuchen zu dürfen? Also sich zu Offenbaren!

Sind die Regelungen zur Berechtigung der Nutzung von Behindertentoiletten irgendwo RECHTLICH geregelt? Also gibt es einen Rechtsanspruch? Oder sind dieses freiwilligen Regelungen?
Wer muss ggf Behindertentoilette zur kostenfreien Nutzung bereithalten?

Antworten

  • Hallo,

    ich würde das so an deiner Stelle dem Betreiber der WC-Schlüssel melden und diese Frage an diese Stelle weiterleiten.

    Die werden dann mit Sicherheit dem nachgehen und bei einem Verstoß gegen den Betreiber vorgehen.

    http://www.cbf-da.de/euro-wc-schluessel.html

    Jumanji
  • 1. Die Behindertentoilette ist eine "Pflichteinrichtung nach dem Landesbaugesetz" bei bestimmten baulichen oder öffentlichen nutzbaren Einrichtungen und deren Nutzung sowie für schwerbehinderten Personen vorzuhalten.
    Ein rechtliches direktes verbrieftes Recht deren Nutzung gibt es dafür nicht und es gibt keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu. (Manche Behindertentoiletten werden auch Zweckentfremdet als Babywickelraum, hierzu gibt es leider noch keine eindeutige gesetzliche Regelung). Jedoch beschreiben die Bauverordnungen die Nutzungsform vor - sprich: Behindertentoiletten sind für behinderte Menschen vorzuhalten.
    2. Der Behindertenschlüssel (Euroschlüssel für Behindertentoiletten) ist eine "freiwillige Einbaumaßnahme" des Betreibers und ist keine Pflichtvorrichtung für Behindertentoiletten. Der Betreiber muss auch selber die Kosten für diese Schlüsse-Schließung bezahlen.
    3. Wie der Betreiber den ordnungsgemäßen Betrieb, wie Sauberkeit und gerechtfertigten Umgang mit der Toilette organisiert, ist ihm überlassen. An manchen Tankstellen wird der Personalausweis/Reisepass als Pfand verlangt, das wäre gesetzeswidrig. Alle anderen Sachgüter sind eben gestattet. Ob sie moralisch vertretbar sind und hier eine Diskussion mit dem Betreiber machen möchte, mag jeder selber entscheiden wenn er dringen mal muss.
    (Persönlich finde ich es aber i.O. , wenn der Betreiber ein Auge darauf hat, wer die Toilette benutzt. Spricht eigentlich für Ihn und für eine gute "Fürsorgepflicht" für behinderte Toilettenbenutzer)

    Netten Gruss
    rollispeedy
    😉
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