Ist eine Wiederholungsbegutachtung nach dem 1.7. noch rechtmäßig?

Mein Sohn ist seit 2 Jahren in Pflegestufe 2+eingeschränkte Alltagskompetenz eingestuft. Der MDK hat damals eine Wiederholung des Gutachtens nach 2 Jahren angeraten. Das wäre im April gewesen. Wir haben einen Termin für Ende Mai sehr kurzfristig bekommen. Den musste ich aus beruflichen Gründen absagen. Den neuen Termin haben wir nächste Woche.
Jetzt habe ich gelesen, dass ab dem 1.7. keine Wiederholungsbegutachtungen mehr stattfinden dürfen.
Auf Nachfrage bei der Pflegekassen bekam ich die Auskunft, dass dies für uns nicht gilt, da unser Termin ja vorher stattfinden sollte.
Müssen wir die Begutachtung machen lassen?
Und hat hier jemand ähnliches erlebt und erfolgreich den Termin abgelehnt?

Antworten

  • Habe da mal eine Rückwärts gewandte Frage 🥺 , warum sollte eine "wiederkehrende Überprüfung" nach dem 1.7. nicht rechtsmäßig sein?
    Die Sozialkassen sind per Gesetz dazu verpflichtet die Pflegepflegebedürftig im Sinne der §§ 14 und 15 SGB XI in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
    Sollte eine Überprüfung des Antragstellers oder eine Wiederholungsprüfung Pflegestufeninhabers versagt bleiben, kann die Leistung unmittelbar gestrichen werden.

    Gruss
    rollispeedy
  • Darum lieber rollyspeedy:
    https://www.rechtstipps.de/kinder-ehe-familie/betreuung-pflege/neue-pflegegrade-werfen-ihre-schatten-voraus-ab-juli2016-keine-hoeherstufungsgutachten-mehr
    Im Fall von Kastanie trift das aber nicht zu da der Termin vor dem Stichtag lag.
    Gruß
    Hugo
  • lol...okay..wenn es darum geht, hast du natürlich Recht - keine Frage. Ist mir toooootal vom Schirm gepurzelt...grgrinz

    Aber grundsätzlich wird man der Pflegekasse eine "Überprüfung" der beantragten Leistungen nicht versagen können (das SGB XI ist nicht verändert worden. Es sind "Übergangsregelungen" zu den neuen Stufen-Gruppierungen vereinbart worden).
    Man muss unterscheiden, "zu welchen Zweck" eine Untersuchung durchgeführt wird.

    Und einen nachgeschobenen Wiederholungstermin, aus eigenem Verschulden und Gründen des Versicherten, nach dem 1..7 hat damit recht wenig zu tun. Es geht ja nicht immer um eine "Neubewertung (Einstufung)" bei einem Wiederholungstermin, es kann die Pflegebedürftigkeit grundsätzlich überprüft werden. Von daher würde ich mich nicht mit der Pflegekasse anlegen, wenn diese einen Termin festlegt. Denn überall wo es Regeln gibt - gibt es auch Ausnahmeregelungen! Die Erfahrung habe ich zu mindestens gemacht.


    Gruss
    rollispeedy
  • Hmmm...

    Interessant, im Zweifel würde ich hier einen Rechtsberater mal fragen aber auf mich wirkt es so als wäre mit dem 1.7 auch die Verpflichtung erloschen. Rückwirkend in eine alte Rechtslage, das kann ich mir schwer vorstellen, das wird nicht mal beim Strafrecht gemacht.

    Vielleicht kann da ein Mitarbeiter von MyHandicap hier mal was dazu schreiben, würde mich jetzt auch interessieren.
  • Kastanie100 hat geschrieben:
    Das wäre im April gewesen. Wir haben einen Termin für Ende Mai sehr kurzfristig bekommen. Den musste ich aus beruflichen Gründen absagen. Den neuen Termin haben wir nächste Woche.



    Lieber Narun,
    es gilt das Verursacherprinzip, auch im Strafrecht ,sowie im Pflegerecht.
    Alles klar?
    Gruß
    Hugo
  • Hier geht es ja nicht einfach um einen Arzt Termin, das ganze Thema wurde ja auch erstellt um Sicherheit zu bekommen weil hier ungern hin gegangen wird. Die gründe sind auch Nebensache, zwischenzeitlich ist eine neue Rechtslage entstanden, zu fragen halte ich daher für den richtigen weg.

    Kastanie100 finde es gut das du dich schlau machen willst und ich würde mal darüber nachdenken ob hier nicht mal Kontakt mit einem Anwalt mit dem Schwerpunkt sozialrecht. Hast vielleicht einwenig kosten aber dafür ist die Sache sicher abgehackt und du musst deinen Sohn nicht zu einer unangenehmen Untersuchung schleifen wo er bestimmt nicht gerne hin will.
  • Hallo zusammen,

    das Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte habt ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉
  • Hallo an alle, Danke für eure bisherigen Antworten.
    Mein Sohn ist jetzt 7 Jahre alt und ist zu Arztterminen und ähnlichem nur noch schwer hinzubekommen. Er hat einfach zu viel mitgemacht. Er ist durch eine Krebserkrankung behindert.
    Schon alleine deswegen möchte ich ihm diesen Termin ersparen.
    Die erste Dame von MDK vor 3 Jahren bestand darauf, dass er während des ganzen Gesprächs dabei blieb.
    Toll, wenn er immer wieder zu hören bekommt, was er nicht kann...
    Ich warte mal den Beitrag des Experten ab. Vielen Dank für die Weiterleitung!
    LG Kastanie
  • Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Hallo zusammen,

    das Anliegen habe ich an unseren entsprechenden Fachexperten weitergeleitet. Bitte habt ein wenig Geduld bis zur Antwort 😉


    Ganz ohne Fachexperten ,nur durch intensives lesen geht es auch! 😃
    https://books.google.de/books?id=KdmzCwAAQBAJ&pg=PA7&lpg=PA7&dq=ab+dem+1.7.+keine+Wiederholungsbegutachtungen&source=bl&ots=O_0NomICFh&sig=ArSpyXXBG0h6A8HJBl_kbUdGC-I&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjBqrGNtojOAhVF3CwKHS1ADpoQ6AEIRTAH#v=onepage&q=ab%20dem%201.7.%20keine%20Wiederholungsbegutachtungen&f=false
    Gruß
    Hugo
  • Kastanie ich bin beeindruckt wie du versuchst schaden von deinem Sohn abzuhalten und hoffe für euch das ihr alles hin bekommt.

    Vor Jahren hatte ich mich mal an einen Anwalt gewannt wegen eines ähnlichen Konflikt mit der Krankenkasse, er hat mir gesagt das die Krankenkasse unrechtmässige dinge versucht und es naheliegt das dies wissentlich geschieht um fälle abzuschmettern. Ich soll es drauf ankommen lassen und für den Ratschlag wollte er nichts haben. Bisher hatte ich drei Konflikt mit der Krankenkasse und jedes mal zog die Kasse zurück nachdem klar wurde das ich es drauf ankommen lassen will.

    Aber die Experten wissen sicher mehr als ich.

    Nun wünsche ich dir viel erfolg.
  • Hallo, Danke für den Zuspruch!
    Ich war heute bei einem.Anwalt für Sozialrecht. Die Pflegekassen bekommt jetzt ein nettes Schreiben, dass die Begutachtung nach dem neuen Gesetz nicht zulässig ist.
    Egal warum vorher kein Termin zustande kam.
    Bin mal gespannt was die Kasse sagt.
    LG Kastanie
  • Das zu lesen freut mich unheimlich.

    Finde es gut das jetzt ein Anwalt mit im Boot ist, ich grinse gerade breit, nicht weil ich das schreiben sehr sympathisch gefunden habe oder ich mir gleich gedacht habe das dies der richtige weg ist. Viel mehr freut mich das ein Kind was wohl schon einiges durch hat vor einem unsinnigen Termin bewahrt wird.
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