Was kann ich gegen die Aberkennung von 100% GdB und Wegnahme Kennzeichen H bei Down Syndrom tun?

Mein Sohn, 20 Jahre, ist ein Jugendlicher mit Down Syndrom. Er hat einen Schwerbehindertenausweis mit 100% GdB und den Kennzeichen B, G und H. Jetzt habe ich einen Bescheid, dass der GdB auf 80% gesenkt wird und das Kz. H aberkannt wird, nur noch B und G bestehen bleiben.
Hauptgrund: Wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes Down Syndrom!
Sowie das Heranziehen eines Berichtes der Schule, dass seine Leistungen mit guten und sehr guten Noten bewertet werden.
Zur Erklärung: Mein Sohn hat als Integrativschüler in den letzten 6 Jahren die Mittelschule einer Montessori Schule besucht und wurde nach den Kriterien eines Förderschülers bewertet. Er hat hauptsächlich musische Fächer besucht und hatte einen Schulbegleiter, der für die gesamte Schulzeit an seiner Seite war. Tag täglich von früh bis nachmittag.
Mein Sohn kann sich sprachlich nur sehr schwer artikulieren. Menschen die täglichen Umgang mit ihm haben, können ihn evtl. verstehen. Selbst ich als Mutter habe oft Schwierigkeiten ihn zu verstehen.
Eigenständige Unternehmungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Einkaufen gehen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben. Er ist immer auf Hilfe angewiesen. So sieht er den Strassenverkehr nicht als Gefahr an. Er würde unkontrolliert auf die andere Straßenseite wechseln oder einfach stehen bleiben.
Ich habe als Mutter auch die Vormundschaft für meinen Sohn.
Den Sinn z.B. von Schriftstücken oder geschriebenen Worten kann er nicht erfassen.
Wie und mit welcher Argumentation kann ich mich gegen diesen Bescheid wehren?
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Antworten

  • Umgehend Widerspruch einlegen mit der gleichen Begründung die du hier auch dargelegt hast.
    Es sind die ärztlichen Befundberichte zu bewerten und nicht irgendwelche schulischen Leistungsnoten!

    Schulische Leistungsnoten sind in keiner Bewertungstabelle für den GdB Status enthalten. Es zählt ausschließlich die ärztlichen Befunde und die daraus resultierenden Nachteile, die werden durch den Behinderten angegeben und durch einen Sachbearbeiter und im Zweifelsfall, durch Unklarheiten, vom amtsärztlichem Personal bewertet.
    Ich habe auch noch nie gehört, das ein Versorgungsamt sich bei einer Schule Information einholt, darf ich bitte mal fragen - um welches Versorgungsamt es sich handelt - hier überschreitet das VA ihre Verwaltungsrichtlinien, da es sich nicht um ärztliche Gutachten oder Befundberichte handelt?

    Gruss
    rollispeedy
  • Hallo GinaPascal,

    wie schon geschrieben wurde, unbedingt Widerspruch einlegen, damit die Frist gewahrt bleibt. Dies kann formlos geschehen und mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird.

    Dann mit den behandelnden Ärzten abstimmen und sie bitten, entsprechende Stellungnahmen zu verfassen. Das Amt kann nur beurteilen, was ihm vorliegt.

    Ggf. auch rechtliche Unterstützung vor Ort suchen, die Unterlagen sichten und im weiteren Vorgang unterstützen kann.
    Evtl. wendest Du dich an einen Sozialverband vor Ort (z.B. VdK oder SoVD). Dort berät und unterstützt man Mitglieder kostenlos.
    Die Mitgliedsbeiträge sind absolut erschwinglich.

    Ein weiterer, kompetenter Ansprechpartner könnte auch der Arbeitskreis Down Syndrom mit Hauptsitz in Bielefeld sein.
    http://www.down-syndrom.org

    Auch wenn ich Dir nicht direkt helfen konnte, war meine Antwort hoffentlich etwas hilfreich für Dich.

    Wenn wir Dich noch irgendwie unterstützen können, wende Dich gern jederzeit auch wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Lieber Justin_MyHandicap!
    Lieber Rollispeedy!

    Vielen Dank für Eure Antworten und für Eure Hilfe.
    Ich lege natürlich Widerspruch ein.
    Dass das Amt die Schulnoten bzw. eine Einschätzung der Schule gar nicht bewerten darf, wußte ich nicht.
    SIe bringen die Schulnoten aber als Hauptargument.
    Zumal sie sich meist auch gar nicht damit auseinandersetzen, was eine Montessori Schule ist.
    Und was mich jedoch maßlos auf die Palme bringt, ist der Satz (Begründung):
    Die Funktionsbeeinrächtigung Down Syndrom hat sich gebessertt!!!!!!!
    Wird hier ignoriert, dass es ein Gen-Defekt ist und keine gesundheitliche körperliche Beeinträchtigung???

    Außerdem fällt ja jetzt auch die Freifahrtberechtigung mit öffentlichen Verkehrsmitteln kostenfrei weg.

    Ich kämpfe seit der Stunde 0 seiner Geburt für mein Kind, und ich habe wirklich schon viel erlebt, aber das grenzt wieder einmal an totale Ignoranz für mich.

    Es handelt sich hierbei um den Landkreis Zwickau, Landratsamt, Sozialamt, 08056 Zwickau, Werdauer Str. 62.

    Meine nächste Befürchtung ist natürlich auch, dass die Krankenkasse ihm die Pflegestufe 1 auf Grund dieses Bescheides wegnimmt.

    Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende und eine gute Zeit....Liebe Grüße Regina

    😃 😃 😃 😃