muss ich überstunden arbeiten mit schwerbehinderung?

Im Juni wurde bei mir Eierstockkrebs festgestelt,bin Total operiert wurden danach Chemo und Antikörper bis ende Oktober2016.
Hatte EU REnte beantrag wurde abgelehnt.
Seit 27.06.2016 mache ich wiedereikliederung arbeite als Köchin in einer Großküche ca.900 Essen.
Wir arbeiten öfter mal und machen Büfett da kommen mal so 14 Stunden am Tag zusammen.
Meine reguläre Arbeitszeit beträgt 7 Stunden ich glaube mehr schaffe ich auch nicht mehr mein
Körper ist noch ganz schön geschwächt.
Nun meine Frage muss ich die Überstunden leisten habe Schwerbehinderung 80 für 5 Jahre.
Möchte mich im voraus für Informationen bedanken.

Antworten

  • Von "Mehrarbeit" die über die vereinbarte tarifrechtliche oder arbeitsvertragliche feste Arbeitszeit hinaus geht sind schwerbehinderte Menschen (min. einen GdB 50 und Gleichgestellte) in der Regel ausgenommen.
    Schwerbehinderte Menschen sind vorher zu befragen, ob sie länger Arbeiten können, wenn die reguläre Arbeitszeit überschritten werden soll.
    Siehe dazu:
    "§124 SGB IX Mehrarbeit von Schwerbehinderten Menschen"

    Gruss
    rollispeedy
  • Sehr geehrtes Forenmitglied,

    in der Tat wurde bereits auf die Vorschrift des § 124 SBG IX verweisen. Schwerbehinderte Menschen werden danach auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt. Es würde sich daher empfehlen, falls noch nicht erfolgt, Ihren Arbeitgeber unter Vorlage einer Kopie Ihre Schwerbehindertenausweises schriftlich mitzuteilen, dass Sie nach § 124 SGB IX künftig von Mehrarbeit freigestellt werden. Dabei sollten Sie um eine kurze Rückbestätigung bitten. Sofern in dem Betrieb ein Betriebsrat existiert sollten sie diesen ebenfalls informieren; gleiches gilt für eine etwaig vorhandene Schwerbehindertenvertretung.

    Das Arbeitszeitgesetz gibt den Rahmen der zulässigen täglichen Arbeitszeit vor. Ihre Angaben sprengen diesen zulässigen Rahmen; selbstverständlich ist das ein sensibles Thema. Grundsätzlich sind insbesondere ehebliche Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes aber für den Arbeitgeber keine Kleinigkeit und erheblich haftungsrelevant.

    Sollte Ihr Arbeitgeber ihre Anzeige nach § 124 SGB IX ignorieren, sollten Sie sich an das Integrationsamt und/oder an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marc Florian Teßmer
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